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Fragen und Antworten Kind krank: Was berufstätige Eltern wissen müssen

Zwischen Fürsorgepflicht und Arbeitsvertrag: Wenn das Kita- oder Schulkind plötzlich krank wird, ist für berufstätige Eltern sofort Krisenmanagement angesagt. Welche Rechte Beschäftigte haben.

Von Sabine Meuter, dpa 02.12.2025, 00:05
Wenn das Kind krank ist, ist der Wunsch nach Nähe von Mama und Papa oft besonders groß.
Wenn das Kind krank ist, ist der Wunsch nach Nähe von Mama und Papa oft besonders groß. Christin Klose/dpa-tmn

Berlin - Wenn Kita oder Schule anrufen, das Kind die ganze Nacht gefiebert hat oder über Bauchweh klagt, bekommen es Väter und Mütter oft mit der Angst zu tun. Wer soll jetzt das Kind versorgen? Ist die Familie nicht zur Stelle bleibt oft nur einer oder eine übrig: man selbst. Welche Rechte habe ich jetzt in diesem Fall als Arbeitnehmer? Fragen und Antworten.

Habe ich Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn mein Kind krank ist?

Berufstätige Eltern haben Anspruch darauf, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, wenn ihr Kind erkrankt ist und Betreuung benötigt. Das ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB; Fünftes Buch, Paragraph 45).

Der Arbeitgeber zahlt im Falle der Erkrankung eines Kindes das Arbeitsentgelt weiter, sofern dies nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Die Dauer der Fortzahlung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. „Sie beträgt in der Regel maximal fünf Arbeitstage“, sagt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür.

Und wann gibt es Kinderkrankengeld?

Stellt der Arbeitgeber Beschäftigte wegen der Erkrankung des Kindes von der Arbeit frei, aber zahlt aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das Entgelt nicht weiter, zahlt die gesetzliche Krankenkasse dem jeweiligen Mitglied Kinderkrankengeld. Endet die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers, zahlt die Krankenkasse ab dem Folgetag, sofern die gesetzliche Höchstanspruchsdauer nicht erreicht ist.

Voraussetzungen für das Zahlen von Kinderkrankengeld ist laut einer Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes, dass das erkrankte Kind jünger als zwölf Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist und keine andere im Haushalt lebende Person die Pflege übernehmen kann. Zudem muss nach Angaben einer Sprecherin des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine ärztliche Bescheinigung die Krankheit beim Kind und die notwendige Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Sprösslings bezeugen.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld beträgt laut Bundesministerium für Gesundheit in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Was gilt für Berufstätige, die privat krankenversichert sind?

Privatversicherte, die im Fall ihres erkrankten Kindes unter zwölf Jahren von der Arbeit freigestellt werden, haben dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung seitens des Arbeitgebers, wenn dies im individuellen Arbeits- oder im geltenden Tarifvertrag vorgesehen ist.

Zahlt der Arbeitgeber das Entgelt nicht weiter, kommen Mitglieder der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht automatisch in den Genuss von Kinderkrankengeld. Einige PKV-Tarife sehen jedoch eine vergleichbare Leistung vor, wie ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung sagt. Es kommt also darauf an, für welchen Tarif sich Privatversicherte entschieden haben.

Wie lange darf ich zu Hause bleiben?

Pro Jahr gibt es der GKV-Sprecherin zufolge eine Höchstgrenze für Kinderkrankentage. Für 2025 gilt: Jedes in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Elternteil hat pro Jahr und versichertem Kind jeweils 15 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Mütter oder Väter, die alleinerziehend sind, stehen pro Jahr und Kind 30 Arbeitstage zu. Bei mehreren Kindern steigt die Anspruchsdauer entsprechend. 

Insgesamt können Mütter und Väter im Jahr jeweils maximal 35 Arbeitstage als Kinderkrankentage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende höchstens 70 Arbeitstage. Die Kinderkrankengeldtage-Regelung für 2025 soll im gleichen Umfang auch für 2026 gelten.

Kann mein Partner mir offene Tage übertragen, wenn ich mein Kontingent überschritten habe?

Eine solche Übertragung ist laut der GKV-Sprecherin grundsätzlich möglich, wenn der eigene Anspruch bereits ausgeschöpft ist und dem anderen gesetzlich Versicherten eine Freistellung von der Arbeit nicht möglich ist. Das muss man allerdings mit dem Arbeitgeber abstimmen, da er zu einer erneuten Freistellung von der Arbeit Ja sagen muss.

Gibt es auch halbe Kinderkrankentage? Und was gilt, wenn ich in Teilzeit arbeite?

„Eine teilweise Freistellung aufgrund der Erkrankung eines Kindes ist gesetzlich nicht vorgesehen“, so die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes. Auch wenn jemand Teilzeit arbeitet, besteht dadurch nicht mehr und nicht weniger Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Was tun ohne ärztliches Attest oder wenn kein Kinderarzt verfügbar ist? Kann ich mit meinem Kind auch zur Allgemeinärztin?

Um den Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend zu machen, ist eine ärztliche Bescheinigung ein Muss, wie die Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes sagt. Demnach ist die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege wegen der Erkrankung des Kindes ärztlich zu bescheinigen. „Es ist nicht erforderlich, dass das ärztliche Attest von einem Kinderarzt oder einer Kinderärztin ausgestellt wird“, so die Sprecherin.

Was passiert, wenn mein Kind krank ist und ich mich einfach selbst krankmelde?

Ein Arzt oder eine Ärztin darf nach Angaben der BMG-Sprecherin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur ausstellen, wenn der oder die Versicherte selbst krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt nicht im Fall einer Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes vor.

Darf ich mein krankes Kind im Zweifelsfall mit zur Arbeit nehmen?

Ob Arbeitnehmende ein krankes Kind mit zur Arbeit nehmen dürfen oder nicht, entscheidet der Arbeitgeber, wie die BMG-Sprecherin sagt. Eltern sollten das entsprechend abstimmen.