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Auf Kulanz hoffen Muss mein Arbeitgeber mir für eine Beerdigung freigeben?

Beisetzungen finden nur selten außerhalb von normalen Arbeitszeiten statt. Gesetzlich stehen Arbeitnehmern freie Tage aber nur in bestimmten Fällen zu. Dabei kommt es auf das Verhältnis des Mitarbeiters zum Verstorbenen an.

16.09.2018, 23:01
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen. Foto: Robert Günther
Der Tod eines geliebten Menschen ist schmerzhaft. Um bei der Beerdigung dabei sein zu können, sind Arbeitnehmer unter Umständen auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen. Foto: Robert Günther dpa-tmn

Essen (dpa/tmn) - Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vormittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständnis. Doch: Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren.

Es kommt erst einmal darauf an, wie nah das Verhältnis zwischen Mitarbeiter und dem Verstorbenen war, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Handelt es sich um Kinder, Eltern, Partner oder Geschwister, ist nach Paragraf 616 BGB eine vorübergehende Verhinderung gerechtfertigt. Der Arbeitgeber muss dann auch weiter die Vergütung zahlen. Es ist jedoch nicht explizit geregelt wie lange.

Bei den Großeltern und Schwiegereltern kann der Arbeitgeber den Sonderurlaub unter Umständen versagen. Oft sind Arbeitnehmer also auf die Kulanz ihres Chefs angewiesen.

Klarer ist die Situation, wenn Sonderurlaub bei Todesfällen in einem Tarifvertrag geregelt ist. Dort ist in der Regel sehr genau festgeschrieben, ob und wie viele Tage es im Todesfall von Verwandten welcher Art gibt.