Sozialgericht Frankfurt Kein Hartz IV für unbekannt Verzogenen
Frankfurt/Main (dpa). Hartz-IV-Empfängern droht die Streichung der Sozialleistung, wenn sie ohne Einverständnis der Behörden umziehen. Das Sozialgericht Frankfurt bestätigte gestern die Entscheidung gegen einen jungen Mann, der seine Mietwohnung in Kassel aufgegeben hatte und zwischenzeitlich bei einem Freund in der nordhessischen Stadt untergeschlüpft war. Später zog er nach Offenbach um. Als Postadresse hatte er die Wohnung seiner Schwester im fränkischen Schweinfurt verwendet, ohne sie dem Amt mitzuteilen. Die Behörde forderte von dem heute 27-Jährigen bereits ausgezahlte 580 Euro zurück und strich dann die Leistungen komplett. Der Aufenthaltsort des Klägers sei unklar gewesen, die Postadresse erst über einen Nachsendeantrag der Post herausgekommen.
Offen blieb, ob von Empfängern des Arbeitslosengeldes II eine genauso strikte Erreichbarkeit verlangt werden kann wie von den Beziehern von Arbeitslosengeld I. Diese Frage habe nicht zur Entscheidung gestanden, so das Gericht.