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Bundesverfassungsgericht Kein kostenloser Anwalt bei möglicher Selbsthilfe

29.09.2010, 04:15

Karlsruhe (dpa). Bedürftige haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt, wenn sie sich im konkreten Fall auch selbst helfen könnten. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Mittellose hätten zwar grundsätzlich einen Anspruch auf rechtliche Beratung. Sie sollten dabei jedoch nicht besser gestellt werden als jemand, der den Anwalt bezahlen muss und sich deshalb überlegt, ob er seine Rechte nicht auch selbst wahrnehmen kann (Az. 1 BvR 1974/08).

Die Verfassungsrichter lehnten damit die Beschwerde einer Frau ab, die sich gegen die Kürzung ihrer Hartz-IV-Bezüge wehren wollte. Nachdem sie bereits in zwei Fällen selbst Widerspruch gegen Kürzungen eingelegt hatte – und damit zum Teil auch Erfolg hatte – beauftragte sie in einem dritten Fall einen Anwalt, obwohl es sich um dieselbe Problematik handelte. Der Frau aus Bayern war das Geld gekürzt worden, weil sie mehrmals über Wochen im Krankenhaus war und dort kostenlose Verpflegung bekam. Ihr Antrag auf Übernahme der Anwaltskosten im Wege der sogenannten Beratungshilfe wurde abgelehnt.

Dies verletze die Frau nicht in ihren Grundrechten, entschied nun das höchste deutsche Gericht. Zwar schreibe die Verfassung vor, dass auch Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, einen Anspruch auf Rechtsschutz haben.

Es bestehe aber kein Verstoß gegen das "Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit", wenn "ein Bemittelter wegen ausreichender Selbsthilfemöglich- keiten die Einschaltung eines Anwalts vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde".