Samenspende Kinder früh über Herkunft aufklären
München (dpa) l Die Frage nach ihrer Herkunft ist für alle Kinder entscheidend. Eltern sollten ihnen deshalb so früh wie möglich von einer Samenspende erzählen. Ansonsten riskieren sie, dass Sohn oder Tochter irgendwann auf eigene Faust Nachforschungen anstellen.
Ist das Kind mit Hilfe einer Samenspende gezeugt worden, sollten Eltern das so früh wie möglich zur Sprache bringen. "Es ist besser, es immer wieder zu erwähnen, beispielsweise, wenn man sich mit dem Kind Bilder von der Geburt anschaut", sagt Claudia Flynn vom Bayerischen Landesjugendamt. Für Kinder sei es schlimm, wenn sie beispielsweise erst zu ihrem 14. Geburtstag das erste Mal die Wahrheit erfahren. "Die Kinder haben dann das Gefühl, sie sind mit einer Lüge aufgewachsen." Oft komme es vor, dass die Kinder etwas von der Heimlichtuerei spüren. In der Folge machen sie sich dann auf die Suche nach Informationen und finden zum Beispiel von den Eltern versteckte Unterlagen.
Wenn Mutter und Vater ihrem Kind von der Samenspende erzählen, orientieren sie sich am besten an seinen Fragen. Sind Sohn oder Tochter noch klein, reiche eine Erklärung wie: "Wir haben uns sehr ein Kind gewünscht, und ein anderer Mann hat uns dabei geholfen." Detaillierter wollten es kleine Kinder oft gar nicht wissen. Ob sie ihrem Kind den Namen des Spenders mitteilen, oder es diesen erst später durch Akteneinsicht herausfindet, müssten Eltern selbst entscheiden.
Hat das Kind doch durch einen Zufall von seiner Entstehung erfahren, bleibt Eltern nur die Offensive. "Schildern sie, warum sie es nicht gesagt haben: Vielleicht aus Angst, die Beziehung könne dann einen Bruch bekommen und das Kind könne sich abwenden", rät Flynn. Zusätzlich sollten sich Erwachsene Unterstützung in einer Erziehungsberatungsstelle holen.
Grundsätzlich hält Flynn 16 Jahre für ein angemessenes Alter, um Auskunft über die leiblichen Eltern zu erhalten. Dieses Alter gelte auch bei Regelungen zur vertraulichen Geburt oder einer Adoption.
Am Mittwoch verhandelte der Bundesgerichtshof über die Frage, ab wann per Samenspende gezeugte Kinder Anspruch auf den Namen ihres biologischen Vaters haben. Zwei Schwestern, heute 12 und 17 Jahre alt, verklagten eine Reproduktionsklinik, weil diese die Auskunft über den biologischen Vater verweigerte.