1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kinder können in einer Pfütze ertrinken

Regentonnen, Gartenteiche und Co. gut sichern / Große Baumhäuser genehmigungspflichtig Kinder können in einer Pfütze ertrinken

16.06.2012, 03:17

Wasser im Garten zieht kleine Kinder magisch an - Planschen und Spritzen ist für sie ein großer Spaß. Doch Teiche, Regentonnen, Planschbecken und sogar Pfützen können für die Kleinen gefährlich werden.

Wiesbaden/Berlin/Magdeburg (rgm/dapd) l "Selbst in flachen und kleinen Gewässern können Kinder ertrinken, weil sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu retten", sagt Dr. Marko Ostendorf, Arzt beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, alle Wasserstellen im Garten gut zu sichern und kleine Kinder in ihrer Nähe nicht ohne Aufsicht spielen zu lassen.

Ertrinken gehört zu den häufigsten Todesursachen bei Kindern im Vorschulalter. "Das liegt auch an ihrem Körperbau", erklärt Experte Dr. Ostendorf. "Der Kopf ist im Verhältnis zum Körper schwer, die Nackenmuskulatur sehr schwach." Das bedeutet: Geraten sie unter Wasser, reicht die Kraft nicht aus, um den Kopf anzuheben und Luft zu holen - auch wenn das Wasser nur wenige Zentimeter hoch ist. Zudem können die Kleinen leicht kopfüber in eine Regentonne fallen, wenn sie daran hochklettern.

Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und sofort Erste Hilfe leisten

Hinzu kommt, dass kleine Kinder leise ertrinken. "Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass sie kräftig strampeln und sich wehren", so Dr. Marko Ostendorf. Seine Empfehlung an die Eltern: bei allen Wasserstellen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Wer einen Gartenteich hat, sollte einen Zaun darum bauen oder ein stabiles Netz an der Wasseroberfläche befestigen. Regentonnen können mit einem abschließbaren Deckel gesichert werden. Planschbecken sollten nicht gefüllt im Garten stehen bleiben, sondern entweder nach Gebrauch ausgeschüttet oder abgedeckt werden.

Sofort Erste Hilfe leisten

Wenn ein Kind in den Gartenteich oder die Regentonne gefallen ist, ist schnelle Hilfe lebenswichtig. Ist das Kind noch bei Bewusstsein und ansprechbar, sollten Eltern ihm die nasse Kleidung ausziehen und es warm einpacken, etwa in eine Decke. Wenn das Kind bewusstlos ist und nicht mehr atmet, sofort einen Notarzt verständigen und es mit Herzmassage und Beatmung wiederbeleben. Tipp des R+V-Infocenters: Eltern sollten sich frühzeitig über die besonderen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kleinkindern informieren.

Und noch Sicherheitsaspekte für Kindernsind im Garten zu beachten. Auf vielen Grundstücken werden Klettergerüste, Trampolins und andere Spielgeräte aufgebaut, die den Vergleich mit öffentlichen Spielplätzen nicht zu scheuen brauchen. Im Sommer bietet der eigene Pool Abkühlung. Das Grundstück wird zum Abenteuerspielplatz.

"Im Prinzip können Hausbesitzer ihr Eigentum so gestalten, wie sie wollen", erklärt Kai Warnecke, Jurist bei Haus Grund Deutschland. Ein Riesen-Trampolin im Garten ist kein Problem, sofern es jederzeit auf- und abgebaut werden kann. "Ist es allerdings dauerhaft errichtet und fest im Boden verankert, ist unter Umständen eine Baugenehmigung notwendig. Das ist je nach Bundesland verschieden geregelt, sollte aber im Vorfeld geprüft werden."

Da der eigene Garten nun einmal kein öffentlicher Spielplatz ist, muss bei der Wahl der Spielgeräte und ihres Standortes auch an die Nachbarn gedacht werden. Das Trampolin oder das Fußballtor gehört also nicht direkt an den Grundstückszaun, sondern ist in einer abgelegenen Ecke besser aufgehoben. "Auch beim Spielen und Toben müssen Kinder und Jugendliche Rücksicht auf Andere nehmen. Abends und nachts gelten Ruhezeiten, ebenso wie in der Mittagszeit", erklärt Kai Warnecke.

Baugenehmigung muss manchmal eingeholt werden

Beliebt, nicht nur bei den Jüngsten, ist der Swimmingpool vor dem Haus. "Auch hier ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist", sagt der Experte. Ein kleiner Gartenpool mit bis zu 100 Kubikmetern Wasser sei in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei.

Wird der Pool aber größer geplant oder sogar überdacht, muss die zuständige Behörde zustimmen. "Besitzer von Teichen oder Swimmingpools müssen auch an ihre Verkehrssicherungspflicht denken", betont Warnecke. "Auf offenen Grundstücken sind solche Wasserflächen extra zu sichern, damit niemand hineinfallen kann. Ist allerdings das ganze Grundstück umzäunt, müssen keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden."

Wichtig ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück. Abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung sind bestimmte Abstände Pflicht, damit der angrenzende Garten nicht beschädigt wird. "Besonders in Hanglagen ist darauf zu achten, dass der Pool nicht abrutscht und Wasser auf das Nachbargrundstück schwappt."

Gegen ein Baumhaus kann doch wirklich niemand etwas haben, meinen viele Hausbesitzer. Das mag für die improvisierten Hüttchen gelten, die sie aus ihrer eigenen Kindheit kennen. "Heute werden aber oft relativ große, professionelle Baumhäuser mit Fenster gebaut, die leicht als bauliche Anlage durchgehen. Wer so etwas vorhat, muss ebenfalls beim zuständigen Amt nachfragen, ob er das überhaupt darf."

Selbst kleinere luftige Spielhütten können zum Zankapfel und schließlich zum Fall für das Gericht werden, wenn sich die Nachbarn nicht einigen. So musste sich das Landgericht Dortmund mit einem Baumhaus befassen, das im Garten zwischen zwei Fichten, auf einer Höhe von zweieinhalb Metern, errichtet worden war. Der Nachbar störte sich daran, weil der landesrechtlich vorgeschriebene Grenzabstand verletzt worden war. Die Distanz zu seinem Grundstück betrug nur 20 Zentimeter. Die Richter geben ihm Recht. Das Bauhaus sei zwar kein "Gebäude", aber eine "sonstige Anlage". Und für diese gelte der vorgeschriebene Grenzabstand ebenfalls (AZ: 1 S 109/06).