Befreiung von Rundfunkgebühren für Kindergärten Kita-Verein bangt wegen GEZ-Forderung
Es zwitschert und summt häufig bei den "Bördekäfern", wenn die jüngsten Drackenstedter in ihrer Kita singen und tanzen. Musikalisch begleitet werden sie dann vom "Band" mit Klängen aus dem Radiorecorder. Das Abspielgerät nutzen die Erzieherinnen auch, um den Kindern Geschichten von CDs vorzuspielen. Radio gehört wird in der Einrichtung nicht, so Nancy Ahlburg, Vorstandsvorsitzende des Kindergartenvereins "Bördekäfer". Wegen des Geräts steht der Verein vor einem Problem.
Den Verein haben Eltern und engagierte Bewohner von Drackenstedt vor einigen Jahren gegründet, als die Gemeinde den kommunalen Kindergarten nicht mehr finanzieren konnte. Mit viel ehrenamtlichem Engagement wurde der Kindergarten im Dorf erhalten und dort in den vergangenen fünf Jahren schon einiges bewegt. "Die Kinder fühlen sich pudelwohl bei uns und die Eltern wissen ihre Kinder gut aufgehoben", so Nancy Ahlburg.
Sie schrieb unserer Redaktion, weil der Verein jetzt vor einem großen finanziellen Problem steht. Ein Gebührenbeauftragter des MDR hatte festgestellt, dass bei der Übergabe der Kita von der Gemeinde an den neuen Träger keine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt wurde.
Das wussten die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder nicht. "Nun sollen wir knapp 600 Euro Rundfunkgebühren bezahlen, die in unserem knapp bemessenen Haushaltsplan natürlich nicht berücksichtigt sind. Wir wissen nicht, wie wir das Geld aufbringen sollen", schrieb die Vereinsvorsitzende. Sie hatte beim MDR um Erlass der Forderungen gebeten, doch ohne Erfolg.
Den hatte leider auch unsere Nachfrage beim MDR nicht. Aber immerhin zeige das Beispiel, so die Information aus Leipzig, "wie wichtig der Einsatz der Rundfunkgebührenbeauftragten ist". Diese würden nämlich "die Menschen über Gebührenpflicht, Gebührenrecht und über Befreiungsmöglichkeiten informieren und ihnen gleichzeitig behilflich sein bei Anmeldungen und Befreiungsanträgen". Leider, beklagt der MDR, gebe es Rundfunkteilnehmer, die vorsätzlich Geräte nicht anmelden, und auch solche, die es fahrlässig aus Unwissenheit unterlassen.
Kommunale oder private Kindergärten seien nicht grundsätzlich von der Gebührenpficht befreit. Das gilt nur für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für die Kindergartenkinder bereitgehalten werden, aber nicht für Radios im Büro oder Personalraum.
"Dem MDR als Anstalt des öffentlichen Rechts ist es auch nicht gestattet, gegen geltendendes Recht zu verstoßen und auf ihm zustehende Gebührengelder zu verzichten", wurde mitgeteilt. Einen Ermessensspielraum gebe es nicht. Und das öffentliche Interesse erfordere nun einmal "einen geordneten und gesetzmäßigen Gebühreneinzug unter Gleichbehandlung aller Rundfunkteilnehmer".
Der Kindergartenverein wurde darauf hingewiesen, unter welchen Voraussetzungen Forderungen ganz oder teilweise erlassen werden können.
"Wir mussten dem MDR gegenüber unseren ganzen Finanzhaushalt der Jahre 2007 und 2008 offenlegen", so die Vereinsvorsitzende.
Laut MDR könnte die Einziehung der Gebühren nur wegen "einer besonderen Härte" ganz oder teilweise erlassen werden – "wenn der Schuldner mit seinen Büchern eine wirtschaftliche Notlage nachweist und die Einziehung der Forderung zu einer Existenzgefährdung führen würde". Kein Erlassgrund sei es, wenn für den Zeitraum, für den Rundfunkgebühren gefordert werden, zwar die Befreiungsvoraussetzung erfüllt, dafür jedoch kein Antrag gestellt wurde.
Seit der MDR-Auskunft, dass man die Voraussetzungen für einen (Teil-)Erlass bei der Kita "Bördekäfer" prüfe, sind schon mehr als fünf Wochen vergangen. Auf das Ergebnis wartet der Verein noch immer voller Bange. "Ja, wir haben vergessen, einen Antrag zu stellen", räumt Ahlburg ein.
Aber ist diese rückwirkende Forderung der Gebühren für Rundfunkgeräte, die ausschließlich für die Kinder genutzt werden, "nicht eine Strafe für alle, die sich bei uns ehrenamtlich betätigen?", fragt sie und auch, ob derartiges Vorgehen einer öffentlich-rechtlichen Anstalt nicht andere von ehrenamtlichem Engagement abhalten könne, "weil man ja nie weiß, was einen erwartet."
Dem Verein geht es neben dem Erlass der Gebührenforderung – für ihn "ein Vermögen" – auch darum, "die ehrenamtliche Tätigkeit zu würdigen und nicht durch derartige Gebührenreiterei mit Füßen zu treten".