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Rückbuchung nach Onlinekauf neu geregelt Kunden können Gutscheine ablehnen

21.07.2014, 01:37

Leipzig (dpa) l Wer beim Kauf im Internet mit der Kreditkarte zahlt, kann nach einem Widerruf die Rückbuchung des Betrages auf seine Kreditkarte verlangen. Kunden müssten sich nicht mehr mit einem Gutschein abspeisen lassen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn laut der EU-Verbraucherrechterichtlinie, die seit Mitte Juni in Deutschland gilt, sind Gewerbetreibende verpflichtet, die Zahlung mittels desselben Zahlungsmittels zurückzuerstatten.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Gibt man eine Ware wegen Nichtgefallen zurück, hat man weiterhin keinen Anspruch auf Bargeld, sondern kann auch einen Gutschein erhalten.