Kündigung bei Beleidigung des Vermieters
Halle (dapd) l Wer seinen Vermieter beleidigt, riskiert den Verlust seiner Wohnung. Beleidigungen können die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen. Das entschied das Landgericht Halle (Saale) (Az: 2 S 277/10).
Im verhandelten Fall hatte eine Mieterin die Geschäftsführerin der Vermieterin in einem offenen Brief scharf angegriffen. Diese sei offenbar nicht in der Lage, Sachverhalte ordnungsgemäß zu klären, sondern ziehe es vor, nicht auf an sie persönlich gerichtete Schreiben zu antworten. Stattdessen würden Mitarbeiter auf die Mieter losgelassen, deren Aussehen, Auftreten und fehlende Fachkenntnisse merkwürdig seien und den Schluss auf die Zugehörigkeit zum Rotlichtmilieu oder einer Sekte zuließen. Nach diesen Äußerungen kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich.
Zu Recht, wie das Gericht befand. Die ordentliche Kündigung sei wirksam. Denn die Mieterin habe ihre mietvertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Sie habe mit ihren Äußerungen die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschritten.
Ein Kündigungsgrund ist es auch, wenn ein Mieter seinen Vermieter bei dessen Bank anschwärzt und unterstellt, dass dieser wohl finanzielle Schwierigkeiten habe. Mit solch einem Fall musste sich das Landgericht Potsdam beschäftigen. Üble Nachrede gegenüber dem Vermieter rechtfertige bei entsprechender Schwere den Rauswurf des Mieters, entschied das Gericht (Az: 4 S 193/10).