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BGH entscheidet für Vermieter Kurze Begründung bei Eigenbedarfskündigung

07.07.2011, 04:33

Karlsruhe (dpa). Ein Kündigungsschreiben wegen Eigenbedarfs muss keine ausführliche Darstellung der bisherigen Wohnverhältnisse enthalten. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem gestern verkündeten Urteil. Es reiche aus, wenn "der Vermieter die Person bezeichnet, für die Wohnung benötigt wird, und das Interesse darlegt, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat". Umstände, die dem Mieter bereits bekannt sind, müsse der Vermieter im Kündigungsschreiben nicht nochmals wiederholen. Damit bestätigte der BGH seine bisherige Rechtsprechung (Az. VIII ZR 317/10).

Die Eigentümer einer Einzimmerwohnung hatten ihrer Mieterin gekündigt. Zur Begründung schrieben sie: Die 23-Jährige Tochter wolle nach Beendigung eines Auslandsstudienjahrs ihr Studium in München fortsetzen und einen eigenen Hausstand gründen.

Das reichte dem Landgericht München nicht. Die Kündigung sei schon aus formellen Gründen unwirksam, weil die Kläger die Gründe nicht ausreichend dargestellt hätten. Die Wohnsituation sei nicht ausreichend beschrieben.

Dem widersprach der BGH in Karlsruhe. Es reiche, wenn der Kündigungsgrund zu erkennen ist.