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Linksabbieger müssen zahlen

03.11.2012, 01:11

Düsseldorf (dapd) l Wer beim Abbiegen mit dem hinteren Teil seines Wagens auf der Fahrbahn stehen bleibt, muss im Falle eines Unfalls die gesamten Kosten tragen, so das Amtsgericht Düsseldorf (Az 28 C 10285/11). Der Fall: Eine Frau wollte mit ihrem Auto nach links auf einen Parkplatz abbiegen. Sie musste dabei auf der Straße warten, weil ein Fußgänger passieren wollte, sodass ihr ein entgegenkommendes Fahrzeug ins Heck fuhr, das zu diesem Zeitpunkt noch etwa 50 Zentimeter auf die Straße ragte.

Die Frau sei alleine schuld am Unfall, befand das Gericht. Die Begründung: Nach dem ersten Anschein trifft Linksabbieger bei einem Unfall die Schuld. Die abbiegende Autofahrerin hätte sich nach Ansicht des Gerichts so verhalten müssen, dass eine Gefährdung des Gegenverkehrs ausgeschlossen gewesen wäre. Da sie zudem nicht beweisen konnte, dass der andere Unfallfahrer rechtzeitig hätte anhalten können, treffe sie die volle Schuld.