Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen : Lottogewinn wird von Hartz IV abgezogen
Essen / Bielefeld ( dpa ). Hartz-IV-Empfänger bekommen auch einen kleineren Lottogewinn von ihren staatlichen Leistungen abgezogen. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das nordrheinwestfälische Landessozialgericht in Essen in einem gestern veröffentlichten Urteil ( Az .: L 19 AS 77 / 09 ). Das Geld, das ein Spieler jahrelang für Nieten ausgegeben haben mag, zählt nicht. Ein Hilfsbedürftiger aus Bielefeld hatte in der Lotterie " Aktion Mensch " 500 Euro gewonnen. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf seine Hartz-IV-Leistungen in zwei Monatsbeträgen von 250 Euro und scheiterte in zwei Instanzen.
Ein Lotteriegewinn sei wie andere Glücksspielgewinne als Einkommen anzusehen, heißt es im Urteil. Er verringere die Hilfebedürftigkeit des Klägers. " Der Kläger hatte eingewandt, er habe seit dem Jahr 2001 945 Euro – zuletzt monatlich 15 Euro – in sein Los investiert ", berichtete ein Gerichtssprecher. " Damit habe er unter dem Strich überhaupt keinen Gewinn, sondern Verluste erzielt. "
Dieses Argument ließen die Richter nur für den letzten Monatsbetrag gelten. Lediglich die dafür gezahlten 15 Euro durfte der Kläger vom Gewinn von 500 Euro abziehen. Der Rest wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.