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Haustierhaltung Muss die Hundehütte eine Heizung haben?

06.03.2007, 04:56

Frage : Ich möchte mir eine Hunderasse mit kurzem Fell zulegen und diesen im Freien halten. Muss die Hundehütte beheizbar sein ? Wie sollte der Zwinger aussehen ? Es antwortet Tierarzt Dr. Klaus Kutschmann, Vizepräsident der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt.

Die Haltungsbedingungen von Hunden sind generell in der Tierschutz-Hundeverordnung geregelt. Diese Verordnung legt neben den Anforderungen an Fütterung und Pflege, Auslauf und Sozialkontakt unter anderem auch fest wie die so genannte Zwingerhaltung von Hunden zu gestalten ist.

Neben der Größe der Zwinger werden insbesondere die Anforderungen an die Gestaltung der Schutzhütte geregelt. Diese muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt sein. Das Tier muss trocken liegen können und darf sich an der Hütte nicht verletzen können.

Die Größe der Hütte muss so beschaffen sein, dass der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen und – sofern diese Schutzhütte nicht beheizbar ist – den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann. Außerhalb der Schutzhütte muss ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen.

Wenn ein Hund in einem Zwinger mit einer Hütte gehalten werden soll, so ist es von besonderer Bedeutung, dass das Tier an diese Haltungsform gewöhnt wird. Das bedeutet, dass der Hund schon in der warmen Jahreszeit im Freien gehalten werden muss, damit sich der gesamte Organismus an diese Haltungsform anpassen kann. Ungeachtet dessen haben kurzhaarige Hunderassen bei extremen Minusgraden Probleme, im Zwinger zu leben. Es ist dann erforderlich, eine zusätzliche Wärmequelle zur Verfügung zu stellen.

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