Recht Müssen Geschwister die Pflegekosten bezahlen?
Frage : Müssen Geschwister untereinander für Pflegekosten aufkommen ? Und wie steht es mit den Ehepartnern beziehungsweise den Kindern der Geschwister ?
Es antwortet Rechtsanwältin Christel Hahne aus Magdeburg : Sobald eine Heimunterbringung ansteht, stellt sich die Frage nach den Kosten. Die Höhe der Kosten hängt vom Umfang der Pflegebedürftigkeit ab, welche sich in der Regel aus der jeweiligen Pfl egestufe ergibt. Je höher der Pfl egeaufwand, desto höher die Kosten. Dabei deckt die Pfl egeversicherung die Kosten für die reine Pflege ab, Unterkunft und Verpflegung werden jedoch nicht von ihr getragen.
Grundsätzlich muss der Heimbewohner die Kosten der Unterkunft und Verpflegung selbst bezahlen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, hat er einen Unterhaltsanspruch, also einen Anspruch auf Kostenübernahme gegen alle Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt sind. Verwandt in gerader Linie sind alle Menschen, die voneinander abstammen – zum Beispiel Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel. Geschwister sind in Seitenlinie verwandt. Einen gegenseitigen Unterhaltsanspruch für sie sieht das Gesetz nicht vor. Natürlich gilt dies ebenso für die Ehegatten und Kinder der Geschwister.
Unabhängig von den Verwandtschaftsverhältnissen werden auch Ehegatten und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der Pflegekosten herangezogen. Lässt sich kein Unterhaltspfl ichtiger ermitteln, übernimmt das Sozialamt die Kosten der Unterkunft und Verpflegung. ( ukl )