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Nach der Schule nicht arbeitslos melden

09.07.2013, 01:22

Magdeburg (sj) lSchulabgänger müssen sich zwischen dem Schulende und einer innerhalb von vier Monaten beginnenden Ausbildung nicht arbeitslos melden, teilte die Agentur für Arbeit Magdeburg mit. Hintergrund sei die Regelung der Rententräger, wonach die Zeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten für die Rentenanwartschaft anerkannt werden können, ohne dass dafür eine Meldung bei der Arbeitsagentur erforderlich ist. Auch die Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld seien in diesem Zeitraum erfüllt, hieß es weiter.

Für Fragen gibt die Familienkasse unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 Auskunft.