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Neue Fahrgastrechte ab 2012

12.07.2011, 04:36

@070_Info_Text_kein_Einzug:Das Europäische Parlament hat neue Regelungen für Fahrgäste im Schiffsverkehr beschlossen. Davon profitieren die EU-Bürger ab dem Jahre 2012; ausgenommen sind Flussfähren, historische Schiffe und solche mit weniger als zwölf Passagieren.

Bei Verspätungen der Abfahrt um mehr als 90 Minuten haben die Fahrgäste Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises in voller Höhe sowie Rücktransport an den Heimatort oder Beförderung zum Reiseziel auf andere Weise. Der Reiseanbieter muss zudem für eine kleine Mahlzeit und Getränke sorgen und bis zu drei Übernachtungen für höchstens 80 Euro bezahlen, wenn das Schiff verspätet abfährt.

Bei Verspätung des Schiffes am Zielort ist ein Teil des Fahrpreises zu erstatten, wenn diese nicht durch schlechtes Wetter oder außergewöhnliche Ereignisse bedingt war.

Den Fahrpreis mit Gutscheinen zu erstatten, ist nur mit Einverständnis des Fahrgastes möglich.

Personen mit eingeschränkter Mobilität dürfen die Reisen nicht mehr verweigert werden. Der Reiseveranstalter muss allerdings bis 48 Stunden vor Reisebeginn über etwaige Handicaps von Mitreisenden informiert werden, damit alle notwendigen Hilfen bereitstehen können.

Bei Gepäckverlust oder Beschädigung soll eine Entschädigung von bis zu 1800 Euro möglich sein.

Bei Unfällen haften die Reiseunternehmen uneingeschränkt für Verletzungen und Todesfälle.(Quelle: ARAG)