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Reform des Verkehrszentralregisters Neues Punktesystem: Das wird sich ändern

Im Mai startet das neue Punktesystem der Flensburger Verkehrssünderkartei. Für Raser und Rotlicht-Ignoranten bringt es weniger Punkte, aber verschärfte Regeln und höhere Bußgelder.

26.04.2014, 01:19

Berlin (dpa) l Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Und es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung der von vielen Kraftfahrern gefürchteten Punktesammelstelle: Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai nach einem neuen System, zugleich steigen für viele Verstöße die Bußgelder.

Was sind die wesentlichen Änderungen?
Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig ein bis maximal drei Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach acht statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, also zum Beispiel fürs Rasen, Handytelefonieren am Steuer oder die Missachtung der Kindersicherungspflicht, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Befahren einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.

Nach Ansicht von Daniela Mielchen aus dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins werden die Regelungen "insgesamt erheblich verschärft". Das begründet sie vor allem damit, dass "fast alle Ein-Punkt-Verstöße trotz der von 18 auf 8 Punkte verkürzten Skala Ein-Punkt-Verstöße bleiben".

Was geschieht mit den alten Punkten?
Die werden umgerechnet und dann in das neue System übertragen. Alte Einträge für Delikte, von denen keine Verkehrsgefährdung ausgeht und für die es deshalb ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Wie schnell verjähren neue Einträge?
Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt, zum Beispiel fürs Telefonieren beim Fahren mit dem Handy in der Hand oder für Tempoverstöße ohne Fahrverbot, verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch wieder vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählen etwa das Missachten einer Ampel, die schon eine Sekunde lang "rot" zeigt, oder eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit, nämlich ab 31 km/h innerorts und 41 km/h außerorts zu viel. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre. Laut dem TÜV Süd bedeutet das für Betroffene unterm Strich längere Tilgungsfristen als bisher.

Ist der Führerschein künftig schneller in Gefahr?
Anwältin Mielchen sagt: "Unter Umständen ja." Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf: "Im neuen System wird der Führerschein nach vier Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, bislang war das nach fünf bis sechs der Fall."

Was ändert sich an den Bußgeldern?
Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten. Das Gleiche zahlt laut dem DAV unter anderem auch, wer Kinder im Auto nicht richtig sichert, wer bei Regen, Nebel oder Schnee die falsche Fahrzeugbeleuchtung einschaltet, Ladung nicht ausreichend verzurrt, im Tunnel wendet, den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung mehr als vier Monate überzieht oder bei Schnee und Eis auf Sommerreifen unterwegs ist.

Vorfahrt- und Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung oder das Widersetzen gegen eine polizeiliche Anweisung werden mit 70 Euro geahndet. Für all diese Verstöße gibt es mindestens einen Punkt. Weitere Ordnungswidrigkeiten, die ab Mai zwar keinen Punkt mehr nach sich ziehen, dafür aber ein teils deutlich höheres Bußgeld, sind nach Angaben des DAV zum Beispiel: Halten in Feuerwehrzufahrten, verdecktes oder fehlendes Nummernschild (je 65 Euro) oder das Fahren in einer Umweltzone ohne gültige Plakette (80 Euro).

Wie erfahre ich meinen neuen Punktestand?
Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der KBA-Homepage (http://dpaq.de/XFd6Q), die Auskunft ist kostenlos. Wer einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann sich den Papierkram sparen und die Info online anfordern.

Post vom KBA bekommen Verkehrssünder, wenn sie sogenannte Maßnahmestufen erreichen, erläutert der TÜV Süd: Bei vier bis fünf Punkten kommt eine Ermahnung mit dem Hinweis, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen zu können. Bei sechs bis sieben Punkten folgt die Verwarnung, dass der Führerscheinentzug droht, bei acht Punkten die Information über die Führerscheinsperre. Um die Lizenz wiederzubekommen, müssen Betroffene die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren.

Verkehrssünder können also weiterhin freiwillig Punkte abbauen?
Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen - je zwei in der Fahrschule und bei einem Verkehrspsychologen.