Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt Pflichtbeiträge nicht lange genug gezahlt
Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung einer Frau aus dem Landkreis Börde wurde abgelehnt – obwohl die 58-Jährige nach schwerer Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Grund der Ablehnung war in diesem Fall nicht der "Gesundheitszustand" der Versicherten, sondern dass sie eine sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzung für die EU-Rente nicht erfüllt.
Denn die Leserin hatte in der Vergangenheit nur Nebenjobs und seit Ausbruch ihrer Krankheit Ende 2006 wohl gar keine Beiträge mehr in die Rentenversicherung eingezahlt. Zumindest in den fünf Jahren vor Beantragung der Rente sind bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland keine 36 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt.
Um eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zu können, müssen neben gesundheitlichen Einschränkungen aber auch bestimmte zusätzliche, sogenannte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt beispielsweise, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge durch Beschäftigung, Wehrdienst oder Krankengeldbezug gezahlt wurden. Außerdem muss die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt sein.
"Da bei den erforderlichen Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen drittem Lebensjahr oder Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit berücksichtigt werden können, haben auch Hausfrauen die Möglichkeit, diese Voraussetzungen für einen Rentenanspruch zu erfüllen", teilte die DRV mit. Zudem können Hausfrauen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, auf ihrem Versicherungskonto punkten, wenn sie auf die an sich bestehende Versicherungsfreiheit verzichten und die Beiträge des Arbeitgebers durch einen Eigenanteil ergänzen. Sie haben dann den Vorteil, Pflichtbeiträge gutgeschrieben zu bekommen.
Besondere Regelungen gelten laut Rentenversicherung auch für Personen, die ihre Wartezeit von fünf Jahren bereits vor dem 1. Januar 1984 erfüllt hatten oder bei denen durch Arbeitsunfall, Berufskrankheit oder eine Wehrdienstbeschädigung eine Erwerbsminderung eintrat.
Im Falle unserer Leserin konnte eine Rente wegen Erwerbsminderung leider nicht bewilligt werden. Da sie aber zumindest die "allgemeine Wartezeit" erfüllt hat, kann sie bei Erreichen des entsprechenden Lebensalters die reguläre Altersente beantragen.
Neben der Regelaltersrente gibt es weitere Rentenarten, die vor Erreichen der maßgebenden Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden können, zum Beispiel die Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder die Altersrente für Frauen. "Dabei gelten für jede Art der Rente wegen Alters unterschiedliche Voraussetzungen", so die Auskunft der DRV Mitteldeutschland. Konkrete Informationen im Einzelfall gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung vor Ort, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen. (goe)