Bundesverwaltungsgericht Privatversicherte können Zuschläge zurückfordern
Leipzig ( ddp ). Die Allianz hat von ihren Kunden zu hohe Beiträge gefordert. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Betroffen sind alle Privatversicherten, die in den 2007 eingeführten Tarif " AktiMed " gewechselt sind und einen Zuschlag von 20 Prozent zahlen mussten. In der Folge war die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Richter urteilten ( AZ : 8 C 42. 09 ), dass private Krankenversicherer keinen allgemeinen Tarifstrukturzuschlag zur Grundprämie erheben dürfen, wenn ihre Versicherten von einem bestehenden in einen neuen Tarif wechseln wollen. Genau eine solche Grundprämie hatte die Allianz jedoch unzulässigerweise erhoben. Wer den Zuschlag zahlen musste, sollte die zu viel bezahlten Prämien zurückfordern.