Fahrradstraßen Radeln ohne Drängler im Rücken
Nürnberg (dpa) l In der Regel beherrschen Autofahrer die Straßen. Doch das Schild "Fahrradstraße", mit blauem Fahrradsymbol auf blauem Grund, ändert alles. Auf einmal müssen sich Autofahrer unterordnen. Was dürfen Pkw-Fahrer auf Fahrradstraßen? Und was eigentlich Radfahrer? Ein Überblick.
l Hoheitsrecht für Radfahrer: Fahrradstraßen sind Radlern vorbehalten. "Sie bestimmen das Tempo und dürfen nebeneinander fahren", erklärt Matthias Köck, Verkehrsjurist beim Deutschen Anwaltverein (DAV). Dabei spielt es keine Rolle, ob Radler Autos blockieren.
l Ausnahme für Autofahrer: Für Pkw-Fahrer ist die Fahrradstraße verboten - es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es, etwa die Aufschrift "Kfz-Verkehr frei". Autofahrer dürfen dann mit dem Verkehr mitrollen, erklärt Köck: "In diesem Fall benutzen Pkw-Fahrer die Straße aber lediglich mit. Der Radverkehr hat Vorrang."
l Tempolimit: Auf allen Fahrradstraßen gelten 30 km/h. Daran müssen sich nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer halten.
l Überholen: Autofahrer müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahrern halten. Dabei gilt: "Autofahrer dürfen keinen Druck ausüben", sagt Köck. Pkw-Fahrer dürfen sich nicht an ihnen vorbeizwängen. Sie sollten langsam heranfahren und bei günstiger Gelegenheit überholen.
l Rechtsfahrgebot: Auch wenn Radler auf Fahrradstraßen das Hoheitsrecht haben, dürfen sie nicht kreuz und quer auf der Straße fahren. "Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer", sagt Matthias Köck. Wenn Auto- und Radfahrer die Regeln beachten, ist entspanntes Fahren garantiert.