Verbraucherschützer warnen Urlaub in Großbritannien: Beim ETA-Antrag droht Preiswucher
16 britische Pfund kostet es, die Reisegenehmigung zu beantragen. Vermittlungsportale im Netz verlangen teils das Vielfache - ohne Mehrwert. Was Reisende wissen müssen.

Hannover - Wer Urlaub in Großbritannien plant, muss aufpassen: Zum Start der Sommerferienzeit in Deutschland warnen Verbraucherschützer erneut vor Onlinediensten, die mit dem Antrag für die notwendige Reisegenehmigung ETA Kasse machen wollen.
Ein Anbieter verlange mit rund 100 Euro fünfmal mehr dafür, als es über das offizielle Portal kostet, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen an einem konkreten Beispiel. Ein Mehrwert ergibt sich dabei nicht. Man zahle am Ende nur für die Weiterleitung der Daten an die britischen Behörden.
Das Problem: Ein Widerruf bei überteuerten Vermittlungsportalen sei in der Regel ausgeschlossen, sobald die Leistung – also die Übermittlung der Daten – erbracht wurde.
Das sind die richtigen Anlaufstellen
Darum gilt der Rat: Für den ETA-Antrag sollten Urlauber nur die offiziellen Kanäle der britischen Regierung nutzen. Das sind zum einen die App „UK ETA“, die es für Android und iOS gibt. Und zum anderen die Website des britischen Innenministeriums. Unter diesem langen Link landet man dort direkt bei dem Antrag: https://apply-for-an-eta.homeoffice.gov.uk/apply/electronic-travel-authorisation/how-to-apply. Der kostet - egal, ob via App oder Website - 16 britische Pfund, das sind umgerechnet 20 Euro.
Deutsche Urlauber brauchen seit Anfang April die digitale Reisegenehmigung ETA, um nach Großbritannien einreisen zu können - sofern sie keinen anderen Aufenthaltstitel oder ein Visum haben.
Generell sollte man bei der Beantragung von Reisegenehmigungen und Visa immer sehr vorsichtig sein und prüfen, ob es sich um die Originalwebsite der jeweiligen Regierung handelt, so die Verbraucherschützer: Schließlich gibt man bei solchen Prozessen äußerst sensible Informationen preis – persönliche Angaben aus den Pässen und Kreditkartendaten.