Bundesgerichtshof Richter erleichtern Mieterhöhungen
Karlsruhe ( dpa ). Der Bundesgerichtshof hat Vermietern die Begründung von Mieterhöhungen erleichtert. Ein sogenannter einfacher Mietspiegel reiche grundsätzlich aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, entschied der Bundesgerichtshof gestern in Karlsruhe.
Auf Basis der Vergleichsmiete können Vermieter gegebenenfalls eine Mieterhöhung verlangen. Nicht unbedingt erforderlich ist nach der Entscheidung hingegen ein nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellter qualifizierter Mietspiegel. Im konkreten Fall hatte sich ein Mann aus Baden-Württemberg gegen eine Mieterhöhung von 76, 69 Euro pro Monat gewehrt, weil sein Vermieter eine Preisanhebung für eine Mietwohnung mit dem so genannten " einfachen " Mietspiegel der Nachbargemeinde begründet hatte.
Der Kläger meinte, dass der einfache Mietspiegel nicht ordnungsgemäß zustande gekommen und damit die Forderung des Vermieters rechtswidrig sei. Der Bundesgerichtshof gab dem Mann kein Recht ( Az .: VIII ZR 99 / 09 ).