Experten informieren über Maßnahmen und deren Finanzierung Richtige Sanierung spart Heizkosten
Undichte Fenster und Türen oder eine veraltete Heizung sind oftmals die
Ursache hoher Heizkosten. Über Möglichkeiten zum Kostensparen
informierten Experten im Volksstimme-Telefonforum.
Frage: Wenn wir die Heizung erneuern, wollen wir unbedingt die Förderung der KfW einbeziehen. Stimmt es, dass man dafür unbedingt einen hydraulischen Abgleich machen lassen muss?
Antwort: Ja. Wenn Sie die Fördermittel aus dem Programm Energieeffizient Sanieren der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen möchten, ist ein hydraulischer Abgleich zwingend notwendig und sollte auch bereits im Angebot der Fachfirma stehen. Wichtig ist, dass Sie eine Fachfirma damit beauftragen, die das auch kann. Da im Vorfeld ohnehin eine Energieberatung erforderlich ist, können Sie beispielsweise über die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auch einen unabhängigen Gebäudeenergieberater finden. Über die kostenfreie Service-Hotline können Sie unter (0800) 809 802 400 einen Termin vereinbaren. Eine solche Kurzberatung bei der Verbraucherzentrale kostet fünf Euro.
Frage: Unsere 20 Jahre alte Öl-Heizung mit Niedertemperaturkessel soll auf neue Brennwerttechnik umgestellt werden. Was kostet das ungefähr? Und wird das von der KfW gefördert?
Antwort: Diese Umrüstung kostet etwa 5 000 Euro. Sie können dafür ein Förderdarlehen der KfW bei Ihrer Hausbank beantragen, wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamilienhaus handelt. Falls Sie die Investitionssumme aus eigener Tasche bezahlen, können Sie alternativ einen zehnprozentigen Zuschuss bezogen auf die Kosten erhalten. Wichtig ist, dass Sie die Förderanträge immer vor Beginn der Umbaumaßnahme stellen. Im Nachhinein wird nicht gefördert.
Frage: Ist es möglich, für unseren Bungalow, den wir halbjährlich bewohnen, für Sanierungsmaßnahmen Fördermittel zu bekommen?
Antwort: Nein. Die KfW-Förderung kommt nur für dauerhaft wohnwirtschaftlich genutzte Gebäude infrage. Wochenend- und Ferienhäuser fallen nicht unter die Regelung.
Frage: Was soll eigentlich ein hydraulischer Abgleich? Kann man damit wirklich Energie einsparen? Oder sind das wieder nur zusätzliche Kosten?
Antwort: Bei einem hydraulischen Abgleich der Heizung handelt es sich um die Optimierung des Gesamtsystems. Der Aufwand ist vergleichsweise gering gegenüber anderen Sanierungsmaßnahmen und der Einspareffekt ist in jedem Fall gegeben. Da die Widerstände der Heizkörper im Haus alle auf ein ähnliches Niveau eingestellt werden, wird der Volumenstrom im Rohrnetz passend zur erforderlichen Heizleistung eingestellt und die Fließgeräusche innerhalb der Anlage werden stark reduziert beziehungsweise verschwinden.
Frage: Unser Haus ist jetzt fast 60 Jahre alt. Unsere Betriebskostenrechnung ist nach jeder Heizperiode immer höher. Wir müssen sanieren, wissen aber nicht, womit wir im Frühjahr beginnen sollten.
Antwort: Zunächst sollte der konkrete Sanierungsbedarf ermittelt werden. Dabei kann Ihnen ein Sachverständiger helfen, den Sie dann auch als qualifizierten Baubegleiter nutzen. Die KfW unterstützt Sie dabei mit einem großzügigen Zuschuss bis zu 4 000 Euro.
Frage: Muss man immer komplett sanieren, damit es sich lohnt?
Antwort: Nicht immer ist eine Komplettsanierung wirtschaftlich vertretbar. Auch einzelne Maßnahmen zur Energieeinsparung, wie Heizungsaustausch, Dachdämmung oder neue Fenster, können sinnvoll sein und werden auch als Einzelmaßnahmen durch die KfW gefördert.
Frage: Mein Mann und ich wohnen in einem Einfamilienhaus und verbrauchen im Schnitt 1700 kWh Strom im Jahr. Ist das zu viel? Und wie können wir ohne große Umbauten Energie sparen?
Antwort: Man rechnet für zwei Personen in einem durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 1500 und 2 000 KWh. Sie liegen also ganz gut. Wenn Sie noch sparen wollen, können Sie beispielsweise überall LED-Beleuchtung nutzen, beim Kauf von Haushaltsgeräten auf das Energieeinspar-Level achten - A+, A++ und mehr und eine Standby-Abschaltung installieren.
Frage: Als Eigentümergemeinschaft sind wir acht Wohnungsbesitzer.
Wir wollen alle neue Fenster einbauen lassen. Können wir uns das auch fördern lassen? Und wie geht das?
Antwort: Als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) haben Sie zwei Möglichkeiten, eine KfW-Förderung zu beantragen. Entweder der Antrag wird im Namen der WEG für alle Eigentümer gemeinsam gestellt oder jeder Eigentümer stellt den Antrag für sich selbst. Wir empfehlen, nach Möglichkeit die erste Variante zu wählen. Das hat den Vorteil, dass die Förderung gebündelt bei einer Bank (für Kredite) oder bei der KfW (für Zuschüsse) eingeht. Es vereinfacht und beschleunigt das Verfahren.
Frage: Worauf muss ich achten, wenn ich Einzelmaßnahme fördern lassen möchte?
Antwort: Energieeffiziente Einzelmaßnahmen - zum Beispiel Dämmung, Austausch der Fenster oder Außentüren, Austausch der Heizung oder Lüftungsanlage - müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, und der Bauantrag für Ihr Haus muss vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein. Dann können Sie das Programm "Energieeffizient Sanieren" nutzen. Dabei können Sie zwischen einem zinsgünstigen Kredit bis zu 50 000 Euro pro Wohneinheit oder einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten für Ein - und Zweifamilienhäuser wählen.
Frage: Welche Fördermöglichkeiten gibt es, wenn wir einen neuen Brennwertkessel installieren lassen?
Antwort: Der Austausch der Heizung oder die Optimierung der Wärmeverteilung wird mit dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" gefördert. Sie können entweder die Kreditvariante - 152 oder die Zuschuss-Variante - 430 etwa für die Finanzierung von Brennwertkesseln mit Öl oder Gas als Brennstoff oder Wärmeübergabestationen in Nah- und Fernwärmenetzen nutzen.