Gerichtsurteil Schlechter Einfluss? Umgang wird nicht eingeschränkt
Sorgerechtsstreitigkeiten sind oftmals erbitterte Kämpfe. Richter müssen in diesen Situationen herausfinden, was für das Kindswohl am zuträglichsten ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Fall entschieden.
Berlin (dpa/tmn) - Hat ein Elternteil das Gefühl, dass der Ex-Partner das Kind negativ beeinflusst, rechtfertigt das keine Einschränkung des Sorgerechts.
Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: 8 UF 53/17). Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall hatten die geschiedenen Eltern das Sorgerecht aufgeteilt. Ein Kind lebte bei der Mutter, eins beim Vater. Das beim Vater lebende Kind lehnte allerdings den Kontakt zur Mutter ab. Das bei der Mutter lebende Kind besuchte alle zwei Wochen am Wochenende den Vater und verbrachte die Hälfte der Ferien bei ihm. Auf Antrag der Mutter schränkte das Amtsgericht den Ferienumgang ein. Es befürchtete einen schlechten Einfluss des Vaters auf das Kind. Dagegen beschwerte sich der Vater.
Das Oberlandesgericht gab ihm Recht und setzte die alte Umgangsregelung wieder ein. Es lägen keine triftigen, das Kindeswohl nachhaltig betreffenden Gründe vor. Gerichte könnten in solchen Fällen den streitenden Eltern lediglich Auflagen erteilen. Etwa, dass Fragen des Umgangs nur über das Jugendamt zu besprechen sind und nicht mit den Kindern.