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Thema Kuren für Mutter und Kind

02.04.2012, 03:25

Magdeburg (cbi) l Die Begutachtungsrichtlinien für die Bewilligung von Anträgen auf Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung sind modifiziert. So ist nun eindeutig klar, dass Mütter oder Väter Anspruch auf eine Kur haben, auch dann, wenn am Heimatort noch nicht alle medizinisch möglichen Maßnahmen ergriffen wurden. Fragen wie: "Wie wird die Kur beantragt? Wie werden die Kuren durchgeführt? beantworten im Telefonforum der Volksstimme morgen Marion Danner und Ramona Winkler von der DRK-Mutter-Kind-Kurklinik "Arendsee", Christel Spenn, Caritas Magdeburg und Mandy Minschke, Techniker Krankenkasse.

Die Experten sind morgen von 10 bis 12 Uhr unter Telefon(03 91) 53 29 70 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail ratgeber@volksstimme.de gestellt werden.