1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. "Totaler Wahnsinn" Stromabrechnung

EIL

Frau aus Fischbeck sollte für 14574 Kilowattstunden knapp 4000 Euro an Eon nachzahlen "Totaler Wahnsinn" Stromabrechnung

Von Gudrun Oelze 30.06.2015, 23:01

Schreck für Christa Kinzel: Weil der örtliche Netzbetreiber einen falschen Zählerstand weitergegeben hatte, erhielt sie eine saftige Stromrechnung.

Nach dem Deichbruch bei Fischbeck im Sommer 2013 stand auch die Wohnung von Christa Kinzel unter Wasser. Die Wohnung war über Monate hinweg unbewohnbar, ihr gesamtes Hab und Gut darin durch das Hochwasser vernichtet worden.

Ein Jahr nach dem schrecklichen Ereignis hatte sich die Frau aus Fischbeck wegen anhaltender Probleme mit dem Gaslieferanten an den Leser-Obmann gewandt. Die konnten nach einigem Hin und Her geklärt werden, doch im März 2015 erreichte "wieder ein Hilferuf" von ihr die Redaktion. Dieses Mal war die Stromabrechnung ein "totaler Wahnsinn", schrieb Christa Kinzel.

Netzbetreiber muss jährlich den Zählerstand ermitteln

Statt der am Zähler abgelesenen 1416 Kilowattstunden habe Eon ihr einen Verbrauch von 14574 kWh in Rechnung gestellt. Knapp 4000 Euro soll die alleinstehende Frau nachzahlen, so die Forderung des Stromversorgers.

"Es tut uns leid, dass Frau Kinzel erneut Grund zum Ärger hat", reagierte Unternehmenssprecherin Verena Huber auf die Anfrage des Leserobmanns. Bei Eon verstehe man durchaus, dass unsere Leserin diese Angelegenheit nicht nachvollziehen könne.

Grundsätzlich ist es nämlich so, dass der Netzbetreiber dafür verantwortlich ist, einmal im Jahr einen Zählerstand zu ermitteln. Das wird unterschiedlich gehandhabt - manche lassen jedes Jahr direkt durch Mitarbeiter oder Dienstleister die Zähler vor Ort ablesen, andere verschicken Ablesekarten. "Da wir dann in der Regel vom Netzbetreiber einen abgelesenen Zählerstand erhalten, gehen wir nicht nochmals direkt auf unsere Kunden zu, um Doppelanfragen zu vermeiden", erläutert Verena Huber.

Rechnung wurde nach Kundenangaben korrigiert

Im Fall von Frau Kinzel aber war anscheinend niemand bei ihr, um den Zähler abzulesen, und eine Ablesekarte hatte sie offenbar auch nicht erhalten. Darum hatte sie Anfang März 2015 von sich aus bei Eon angefragt, ergab die nun veranlasste Überprüfung des strittigen Sachverhaltes. "Wir haben sie daraufhin an den örtlichen Netzbetreiber verwiesen", schildert die Unternehmenssprecherin den weiteren Verlauf. Für die Rechnung aber wurde der Zählerstand verwendet, den der Netzbetreiber übermittelt hatte. "Dieser war errechnet und das leider viel zu hoch", räumt Verena Huber ein.

Die Rechnung wurde jetzt aber nach den von Frau Kinzel angegebenen Ablesedaten korrigiert, die bisherige Stromrechnung für hinfällig erklärt. Damit dies nicht wieder vorkommt, sollte die Kundin jeweils Ende Januar die von ihr abgelesenen Zählerstände sowohl für Strom als auch Erdgas direkt an Eon übermitteln. "Wir lassen diese dann vom Netzbetreiber bestätigen und verwenden sie auch für die Jahresrechnungen der Kundin." Sie könne sich dann darauf verlassen, dass in Zukunft in den Rechnungen immer ihr tatsächlicher Verbrauch ganz genau berücksichtigt wird, versichert die Eon-Sprecherin.