Rausschmiss von angetrunkenen All-inclusive-Hotelgästen Urlaubsabbruch gilt als Reisemangel
Nürnberg (rgm) l Wird ein Pauschal-Urlauber nach Streitereien mit seiner Begleiterin aus dem Hotel im Ausland geworfen, so dass das Paar vorzeitig nach Deutschland zurückkehren muss, gilt die erbrachte Reiseleistung als mangelhaft. Jedenfalls verleitet der unbegrenzte Getränkeausschank bei einem All-inclusive-Arrangement bekanntermaßen zu übermäßigem Alkoholgenuss - und daraus herzuleitende lautstarke Auseinandersetzungen sind kein ausreichender Grund für eine Vertragskündigung seitens des Reiseveranstalters. Diese Auffassung hat das Amtsgericht Viersen vertreten (Az. 2 C 446/11).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatten der betroffene Urlauber und seine Lebensgefährtin eine 18-tägige All-inclusive-Flugreise in die Türkei zum Gesamtpreis von 1043 Euro gebucht. Nach gut einer Woche wurde sie aber wegen angeblicher nächtlicher Ruhestörung der übrigen Gäste ihres ersten Hotels verwiesen. Die Reiseleitung kümmerte sich um ein Ausweichquartier. Doch unmittelbar nach der Ankunft im zweiten Hotel haben sich die beiden sofort an die dortige Poolbar begeben, wo es dann wieder zum Eklat kam, so dass das Management sich weigerte, sie überhaupt erst einzuchecken. Womit ihnen nur noch übrigblieb, die Reise abzubrechen und sich den vorzeitigen Rückflug in eigener Regie zu organisieren. Der Reiseveranstalter wurde verurteilt, den vorzeitigen Rückflug sowie die individuelle Zugfahrt vom Flughafen nach Hause zu ersetzen.