Im Durchschnitt zahlen Kunden elf Prozent Verbraucherzentrale mahnt Banken wegen Dispozinsen ab
Berlin (dpa). Die Verbraucherzentralen haben zehn Banken wegen Abzocke bei Dispozinsen abgemahnt. Die Zinspolitik der Banken sei unverschämt, teilte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, gestern in Berlin mit.
Die meisten Klauseln zur Festlegung neuer Zinssätze vor Ablauf eines Vertrags, die sogenannte Zinsanpassung, seien für Verbraucher unverständlich. Sie verstießen zum Teil gegen rechtliche Vorgaben, nach denen Verbraucher bei Zinsänderungen nicht benachteiligt werden dürfen – nämlich dann, wenn das Geldinstitut über den Umfang entscheiden könne, obwohl es einen Referenzzins gebe.
Seit Juni 2010 müssen die Banken den Dispozins an einen Referenzwert koppeln, wenn sie Zinsen ändern wollen, ohne ihre Kunden zu benachrichtigen. Der Referenzwert ist häufig der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) oder der Durchschnittszinssatz, zu dem sich europäische Banken untereinander Geld für drei Monate ausleihen (Drei-Monats-Euribor). Während der Euribor zuletzt gestiegen ist, liegt der Leitzins der EZB seit Mai 2009 beim historischen Tiefststand von 1,0 Prozent.
Die Stiftung Warentest hält die Zinsen für das Überziehen des Girokontos nach wie vor für zu hoch. Im Durchschnitt zahlten Kunden mehr als elf Prozent, berichtete die Zeitschrift "Finanztest" gestern. Dies sei das gleiche Niveau wie vor einem Jahr. Seit Sommer 2010 hätten zwar 26 von 104 untersuchten Kreditinstitute ihre Dispozinsen gesenkt, die meisten davon allerdings weniger als einen Prozentpunkt. 13 andere Banken hätten die Überziehungszinsen in diesem Zeitraum angehoben.
Der Verbraucherverband bekräftigte die Forderung nach einer gesetzlichen Deckelung der Gewinnmarge zwischen Überziehungs- und Refinanzierungszinsen. "Damit wären unverhältnismäßig hohe Zinssätze passé, ohne dass die Kreditwirtschaft ihren marktwirtschaftlichen Spielraum verliert." Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger müsse außerdem die bestehende Regelung konkretisieren und die Zinsmargen nennen. "Verbraucher müssen nachvollziehen können, wie und wann sich die Zinsen verändern", forderte der oberste Verbraucherschützer Billen.