Patientenverfügung Vollmacht in die richtigen Hände geben
Ich habe eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und möchte damit sicherstellen, dass die Personen meines Vertrauens für mich handeln können. Wie kann ich erreichen, dass mein Wille im Falle eines Falles bekannt wird und keine Betreuung nötig wird?
Wichtig ist, nicht nur vorzusorgen und solche Regelungen nach Möglichkeit auch zur notariellen Urkunde zu treffen. Genauso wichtig ist es, die eigenen Wünsche mit den Bevollmächtigten abzusprechen.
Ihre Bevollmächtigten müssen wissen, dass sie von Ihnen das Vertrauen genießen und dürfen nicht von solchen Regelungen überrascht werden, denn dann besteht die Gefahr, dass der Bevollmächtigte von der Vollmacht nicht Gebrauch macht und diese zurückgibt. Wenn die Vollmacht benötigt wird, weil plötzlich ein Betreuungsfall eintritt, muss der Bevollmächtigte schnell handeln können und in den Besitz der Vollmacht gelangen.
Deshalb sollte dem Bevollmächtigten bekannt sein, wo sich die Vollmacht befindet oder sogar vorher schon ausgehändigt werden. Immer wieder liest oder hört man von Fällen des Missbrauchs der Vollmacht, indem Bevollmächtigte im Eigeninteresse handeln und ihre Vertrauensstellung zum Nachteil des Hilfsbedürftigen ausnutzen. Deshalb ist es zu empfehlen, nach Möglichkeit mehrere Bevollmächtigte zu benennen, die nach dem bewährten Vier-Augen-Prinzip gemeinsam handeln, oder zumindest einen Kontrollbevollmächtigten zu bestimmen, der den Hauptbevollmächtigten kontrollieren kann.
Nicht immer ist dies jedoch bei entsprechender familiärer Situation möglich. Bevollmächtigter sollte auch jemand sein, der einen häufigen persönlichen Kontakt zu Ihnen pflegt und dadurch frühzeitig von einer Betreuungssituation erfährt. Möglich wäre es auch, gute Freunde oder Nachbarn zu bitten, die Vollmachtsurkunde so lange zu verwahren, bis der Bedarf eingetreten ist und dann kurzfristig den Bevollmächtigten zu informieren.
Durch ein solches Zwischenlagern der Vollmacht kann zusätzlich der Missbrauch vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit gänzlich ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen registrieren zu lassen. Hierzu gibt es ein Zentralregister bei der Bundesnotarkammer. In Sachsen-Anhalt besteht die Möglichkeit, seine Vollmacht auch bei der Betreuungsabteilung seines zuständigen Amtsgerichts (Wohnsitzprinzip) kostenfrei registrieren zu lassen. Wenn Sie Ihre Urkunde vor einem Notar errichten, wird er Ihnen diese Wege selbstverständlich abnehmen.