1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Vor der Klage zum Schlichter

Vor der Klage zum Schlichter

15.11.2013, 01:08

?Wann muss ich eine Schlichtungsstelle anrufen?

Bei manchen Streitigkeiten ist der Anruf einer außergerichtlichen Schiedsstelle Voraussetzung. Sonst ist eine spätere Klage nicht möglich. Das gilt vor allem für viele nachbarschaftliche Streitigkeiten.

?Welche Schlichtungsstellen gibt es in Sachsen-Anhalt?

Es gibt Einrichtungen auf kommunaler Ebene. Aber auch Notare oder Rechtsanwälte können sich als Schlichter registrieren lassen.

?Welche Stelle ist für mich zuständig?

Auskünfte dazu erteilen Ihnen die Amtsgerichte, sowie die Gemeinden. Unter mehreren örtlichen Stellen hat der Antragssteller die Wahl.

?Wie leite ich eine Schlichtung ein?

Sie müssen einen Antrag stellen, in dem Sie kurz den Sachverhalt schildern, sowie Ihre Daten angeben.

?Wie viel kostet das?

Für die Schlichtung fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Bei einer Einigung steigt diese auf 50 Euro. Hinzu kommen Kosten für Auslagen der Schlichtungsperson. Über mögliche weitere Gebühren informieren Sie die Schlichtungsstellen.

Quelle: Ministerium für Justiz Sachsen-Anhalt.