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Wenn die Bank das Darlehen kündigt Vorfälligkeitszinsen begrenzt

12.10.2013, 01:07

Leipzig (dpa) l Banken dürfen aus der Notlage eines Kunden kein Kapital schlagen. Zwar können sie Verbrauchern ein Immobiliendarlehen kündigen, wenn die Kunden in Zahlungsverzug geraten. Ihr Schadenersatzanspruch ist aber begrenzt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Eine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht zulässig.

Gemäß Paragraf 497 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Schadenersatzanspruch auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Der gesetzliche Basiszinssatz beträgt seit dem 1. Juli 2013 minus 0,38 Prozent. Im Ergebnis heißt das, dass der Verzugszins aktuell 2,12 Prozent beträgt.

In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass nicht nur zu hohe Verzugszinsen - nämlich in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz - berechnet werden, sondern zusätzlich doch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird. Beides ist nicht zulässig, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

Haben Kunden zu viel gezahlt, können sie das Geld zurückfordern. Die Banken sind zur Herausgabe verpflichtet, sofern noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt erst, wenn der Verbraucher Kenntnis von seinem Anspruch hat.