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Gefälschte Verrechnungsschecks Vorsicht beim Verkauf von Pkw im Internet

13.02.2007, 04:56

Frage : Ich habe per Internet meinen PKW zum Verkauf angeboten und bekam von einem Kaufinteressenten als Bezahlung einen überzeichneten Verrechnungsscheck übersandt. Wie soll ich mich verhalten ? Es antwortet Lothar Schirmer von der Kripo-Beratungsstelle Magdeburg:

Immer häufiger bekommen Personen, die über die Internet-Plattform " Mobile " oder AutoScout 24 " Fahrzeuge zum Kauf anbieten, von vermeintlichen Kaufinteressenten aus dem Ausland EMails übersandt, in denen diese ein Kaufinteresse bekunden. Sie erklären sich mit dem angegebenen Preis einverstanden, versichern, einen Verrechnungsscheck zu übersenden, und fordern den Anbieter sogar auf, sein Angebot aus dem Netz zu nehmen.

Ein oder zwei Tage später kommt dann auch der angekündigte Scheck per Post. Zeitgleich erhält der Verkäufer erneut eine Mail, in der der Kaufinteressent darauf verweist, dass auf dem Scheck versehentlich eine zu hohe Summe eingetragen wurde ( in der Regel 1000 bis 2000 Euro zu viel ). Er bittet darum, diesen Überbetrag per Western Union Bank an ein von ihm angegebenes Konto zu überweisen.

Für das Versehen entschuldigt er sich und bietet dem Verkäufer an, für seine Mühen 50 Euro einzubehalten. Wer sich darauf einlässt, tappt in eine böse Falle. In den uns bekannten Fällen wurde der Scheck von der Bank akzeptiert und das Geld auf das Konto des Pkw-Anbieters gutgeschrieben. Dieser überwies daraufhin bei der Western Union Bank den Überschüssigen Betrag an den vermeintlichen Käufer.

Am Folgetag bekam er jedoch von seiner Bank die Information, dass der Scheck gefälscht sei und deshalb das gutgeschriebene Geld wieder abgebucht wurde. Der Versuch die Überweisung bei der Western Union Bank rückgängig zu machen schlug allerdings fehl, da derartige Überweisungen wie Bargeldeinzahlungen behandelt und deshalb nicht rückgängig gemacht werden.

Ich empfehle Ihnen, sich als Privatperson nie auf ein Geschäft mit Verrechnungsschecks einzulassen – und schon gar nicht auf diesen Bluff mit der scheinbar versehentlichen Überzeichnung des Schecks einzugehen.

leserfragen@regio-m.de