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Gesetzliche Krankenversicherung Während der Elternzeit Kassenbeiträge zahlen?

25.01.2007, 04:56

Ich erwarte im März mein erstes Kind und möchte dann für zwei Jahre in Elternzeit gehen. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Muss ich während des Bezugs von Elterngeld beziehungsweise während der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zahlen ? Es antwortet Jens Wettengel, Beitragsexperte der Deutschen Angestellten Krankenkasse ( DAK ).

Seit Januar bescheren Neugeborene ihren Eltern nicht nur schlaflose Nächte, sondern auch Elterngeld. Wie hoch es ist und wo man es beantragen muss, das wissen die meisten Eltern. Doch wie sich Elterngeld und -zeit auf den eigenen Sozialversicherungsschutz auswirken, geht in der Aufregung um das neue Familienmitglied oft unter.

Wer versicherungspfl ichtiges Mitglied einer Krankenkasse war, der bleibt es auch, und zwar ohne Beiträge zu zahlen. Das gilt nicht nur für die maximal 14 Monate des Elterngelds, sondern auch darüber hinaus während der gesamten Elternzeit. Wer allerdings in der Elternzeit einen Teilzeitjob annimmt, dem werden von diesem Gehalt die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Freiwillig Versicherte müssen während der Elternzeit dagegen weiterhin für ihre Krankenversicherungsbeiträge aufkommen. Zu den Ausnahmen zählt nur, wer die kostenlose Familienversicherung – meist über den Ehegatten – in Anspruch nehmen kann. Unverheiratete Mütter und Väter, die vorher freiwillig versichert waren, müssen jedoch auch während der Elternzeit ihren Krankenversicherungsschutz selbst tragen. ( rgm )

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