1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Was VW für welche Diesel-Modelle zahlen will

Vergleich Was VW für welche Diesel-Modelle zahlen will

Das Geld für die vereinbarte außergerichtliche Entschädigung soll innerhalb von drei Monaten fließen.

02.03.2020, 23:01

Berlin (dpa) l VW und Verbraucherschützer haben sich im Rahmen der Musterfeststellungsklage auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Wollen betroffene Autofahrer auf das Angebot von VW eingehen, können sie abhängig von Fahrzeugtyp und Modelljahr Summen zwischen 1350 und 6257 Euro erwarten, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbz mit. Doch für welche Modelle bietet VW was?

Die außergerichtliche Entschädigung annehmen können Betroffene, die das Auto bis zum 31. Dezember 2015 gekauft und sich im Klageregister zur Musterfeststellungsklage eingetragen hatten. Die Summen gelten nicht nur für die Kernmarke VW, sondern auch für Audi, Skoda, Seat und leichte VW-Nutzfahrzeuge mit dem fraglichen EA-189-Motor.

Alle Teilnehmer der Musterfeststellungsklage am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig sollen Mitte März Post von VW bekommen. Darin werden sie informiert, ob sie Entschädigungen bekommen können oder nicht. Diejenigen, die das Vergleichsangebot annehmen, sollen ihre Ansprüche über eine digitale Plattform im Internet oder über ein Call-Center abwickeln können.

Welcher Betrag ihnen angeboten wird, erfahren die Dieselbesitzer, wenn sie die Fahrzeugidentifikationsnummer und das Kaufdatum angegeben haben. Nehmen sie den Vergleich an, müssen sie noch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung (früher Fahrzeugbrief) oder eine Kopie des Kaufvertrags an VW schicken. Das Geld soll dann innerhalb von drei Monaten fließen.

Die Verbraucherschützer raten allen Betroffenen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bevor sie den Vergleich annehmen oder ablehnen. Für den Fall, dass der Vergleich zustande bekommt, übernimmt VW die Kosten dafür bis zu einer Summe von 190 Euro netto.

Die Entscheidung für oder gegen den Vergleich ist bis zum 20. April möglich.