Bestimmte Vertragsklauseln unwirksam Welche Auswirkungen hat das Urteil für Gas-Kunden?
Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch entschieden, dass Verbraucher unangemessen benachteiligt werden, wenn die Erdgaspreise allein an die Entwicklung des Preises für leichtes Heizöl gebunden sind. Welche Auswirkungen hat das Urteil für Gas-Kunden ?
Es antwortet Gabriele Emmrich, Leiterin des Referats Recht bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat keine Auswirkung auf Kunden mit Grundversorgungsverträgen ( also Kunden im Allgemeinen Tarif ), sondern es betrifft Verbraucher mit Sonderverträgen, die die im Urteil benannte Preisanpassungsklausel mit Ölpreisbindung enthalten, also nur ganz bestimmte Sonderverträge.
Gas-Kunden können Preiserhöhungen verweigern, wenn in den Verträgen derartige Preisklausel enthalten sind, denn bei einer unwirksamen Klausel gibt es keinen rechtlichen, vertraglichen Erhöhungsgrund.
Betroffene Verbraucher können von ihren Versorgern möglicherweise auch Rückzahlungen verlangen. Ob sich Ansprüche wegen vergangener Preiserhöhungen ergeben, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Die Verbraucherzentrale kann dabei helfen.
Mit dem Urteil kann auf mehr Transparenz im Gasmarkt gehofft werden. Die Ölpreisbindung hatte in der Vergangenheit zu enormer Intransparenz geführt. Dabei gaben Versorger einen Anstieg des Ölpreises stets in vollem Umfang an Kunden weiter. Fielen die Weltmarktpreise wieder, blieben die Senkungen dagegen marginal.