Grundbesitz Welche Informationen stehen im Grundbuch?
Frage : Was steht alles im Grundbuch, und welche Informationen erhält man beim Grundbuchamt ? Es antwortet Notar Uwe Glöckner von der Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das beim Grundbuchamt geführt wird und dort auch eingesehen werden kann, soweit ein berechtigtes Interesse besteht. Im Grundbuch ist ein jedes Grundstück im Bezirk auf einem Extrablatt eingetragen. Es besteht aus dem Bestandsverzeichnis und drei so genannten Abteilungen. Abteilung I gibt Auskunft über den Eigentümer, Abteilung II über Lasten und Beschränkungen des Eigentums, Abteilung III über eingetragene Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken. Für jede Eintragung in das Grundbuch bedarf es einer öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde.
Letztere werden in der Grundakte abgelegt. In den meisten Ländern ist das Grundbuchamt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Der Grundbuchauszug schließlich ist eine Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Voraussetzung für die Anforderung eines Grundbuchauszuges ist ein berechtigtes Interesse auf Grundbucheinsicht. ( rgm )
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