1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wenn der Kollege gekündigt wird

Job Wenn der Kollege gekündigt wird

Muss ein Kollege gehen, überwiegt in der Belegschaft oft Unbeholfenheit. Wie verhält man sich angemessen?

13.01.2020, 23:01

Rostock/Wiesbaden (dpa) l Wenn Mitarbeiter eine Kündigung erhalten, haben sie es im Job doppelt schwer. Denn zur eigenen Verunsicherung kommt noch die der Kollegen hinzu. Die beginnen auf einmal, sich seltsam zu verhalten. Irgendwie hilflos und hölzern bringen die einen womöglich noch ein „Das tut mir aber leid“ über die Lippen. Die anderen vermeiden den Kontakt lieber gleich. Aber was können andere tun, wenn eine Kollege gekündigt wird?

Ein Jobverlust sei häufig ein gravierender Einschnitt, weil der Betroffene in der Regel gleich zweierlei verliere: die materielle Lebensgrundlage sowie einen erheblichen Teil des sozialen Umfelds, erklärt Prof. Bernd Marcus, Leiter des Lehrstuhls für Organisations und Personalpsychologie an der Uni Rostock. Er findet es wichtig, Betroffenen zu signalisieren, dass man sie nicht fallenlässt. „Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass ehemalige Kollegen bei Arbeitslosigkeit eine große Unterstützung sein können.“

Der emotionale Beistand von Kollegen sei besonders wichtig, weil viele Menschen heutzutage ein Work-Life-Blending praktizieren, so der Diplom-Psychologe und Coach Swen Heidenreich. So bezeichnet er die Vermischung von Beruf- und Privatleben. „Eine Kündigung wird dann noch belastender, weil man auch von Freunden abgeschnitten wird.“

Gleichzeitig belastet die Kündigung die Belegschaft: „Es kann einen ein Schuldgefühl umtreiben, weil der andere gehen muss, während man selbst bleiben darf“, sagt die Beraterin Katrin Wagner. Solche Gefühle ließen sich nicht einfach abschalten.

Statt der gekündigten Person einfach aus dem Weg zu gehen, empfiehlt sie, ehrlich und authentisch auf sie zuzugehen. Es sei wichtig, einen guten Abschied zu finden. „Schweigen und ignorieren ist das Schlimmste, was man machen kann.“

Bei betriebsbedingten Entlassungen greift normalerweise ein Sozialplan. Dann trifft es beispielsweise diejenigen, die keine Kinder haben oder die noch nicht lange im Unternehmen sind. „Trotzdem gibt es subtile Formen der Schuldzuweisung“, sagt Prof. Marcus. In solchen Fällen sei es Aufgabe der Geschäftsleitung, zu vermitteln und etwa Kündigungsgründe transparent zu machen.

Bei verhaltensbedingten Kündigungen liege normalerweise ein Konflikt zugrunde, der sich nicht zwischen Kollegen abspielt, erklärt Marcus. In solchen Fällen rät er dazu, die gekündigte Person zu unterstützen – trotz der Furcht, sich damit gegen die Unternehmensführung zu stellen. „Dieses Rückgrat kann und darf man haben.“ Personalrechtlich dürfe einem niemand verbieten, sich kritisch über den Chef zu äußern.

Man sollte sich aber nicht mit dem Kollegen in ein Tal der Tränen begeben, warnt Wagner. Ratsam sei immer der Blick nach vorne – etwa, indem man einer Kollegin anbietet, Augen und Ohren offen zu halten.

Nach einer Kündigung sollte man laut Marcus kein übertriebenes Engagement mehr erwarten. In sehr vielen Fällen ließen sich die betroffenen Mitarbeiter dann einfach krankschreiben. Die Arbeitsaufgaben des Gekündigten müssten dann andere übernehmen, was für die Betroffenen unangenehm sein kann. „Das ist dann der Preis, den man als Unternehmen zu zahlen hat.“

Dennoch ist es wichtig, dass alle Beteiligten eine angemessene, gute Form des Abschieds finden. „Es wäre schade, wenn der letzte Eindruck viele Jahre einer guten Zusammenarbeit überschattet“, so Heidenreich. Eine geeignete Übung für einen warmherzigen Abschied sei die sogenannte „warme Dusche“: Alle Mitarbeiter können dabei ausgiebig noch mal loswerden, was an der Zusammenarbeit schön war und welche guten, erinnerungswerten Momente es gab.