1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wer einen Angehörigen pflegt, kann einen Pauschbetrag ansetzen

Volksstimme-Telefonforum zur Steuererklärung Wer einen Angehörigen pflegt, kann einen Pauschbetrag ansetzen

27.07.2011, 04:32

Auskunft zur Steuererklärung gaben gestern beim Telefonforum die Steuerberater Silvia Gnensch, Cornelia-Eva Lohse, Robert Kühnel und Michael Feuerherdt vom Steuerberaterverband Niedersachsen/ Sachsen- Anhalt. Anja Gildemeister notierte Fragen und Antworten.

Frage: Ich engagiere mich ehrenamtlich in einem Heimatverein. Bringt mir diese Tätigkeit Steuervorteile?

Antwort: Ja, seit 2007 kann man für ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen einen Steuerfreibetrag von 500 Euro pro Jahr und Person beanspruchen.

Frage: Kann ich als Mieter Handwerkerleistungen in meiner Steuererklärung angeben? Welche Nachweise sind dazu erforderlich?

Antwort: Das ist möglich. Sie brauchen dazu eine Bescheinigung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung von Ihrem Vermieter, die die Leistungen und die Bezahlung der Leistungen nachweist. Die Kosten für Lohn, Maschinen, An- und Abfahrt und die darauf entfallende Umsatzsteuer zählen mit, nur Materialkosten nicht. Das Finanzamt berücksichtigt davon jeweils 20 Prozent: für Mini-Jobber maximal 510 Euro, für Dienstleistungen bis zu 4000 Euro, für Handwerkerarbeiten höchstens 1200 Euro im Jahr.

Frage: Wo gebe ich die Beitragszahlungen für die Riesterrente in der Steuererklärung an?

Antwort: Riester-Sparer müssen die Anlage AV ausfüllen, um zusätzlich zur Riester-Zulage den Riester-Sonderausgabenabzug zu erhalten.

Frage: Stimmt es, dass ich die Steuererklärung für 2010 nach dem 31. Mai abgeben kann, wenn ich dafür einen Steuerberater in Anspruch nehme?

Antwort: Ja, das stimmt. Wenn Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und das ein Steuerberater übernimmt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2011. Die Kosten für den Steuerberater können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Abgabefrist auf Antrag über den 31. Mai hinaus zu verlängern. Ob die Frist verlängert wird, liegt im Ermessen des Finanzamtes.

Frage: Meine Tochter studiert auswärts, ich bezahle ihr das Studium. Kann ich das gezahlte Geld steuerlich geltend machen?

Antwort: Sie können für 2010 Unterhaltsleistungen bis zu 8004 Euro, also maximal 640 Euro pro Monat, als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, wenn regelmäßig ein Betrag von Ihrem Konto auf das Konto ihrer Tochter fließt und Sie das nachweisen können. Voraussetzung ist allerdings, dass niemand für Ihre Tochter Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag hat.

Frage: Ich habe von meiner Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms Geld erhalten. Das Finanzamt hat diese Bonuszahlungen nun von den gezahlten Krankenkassenbeiträgen abgezogen. Ist das rechtmäßig?

Antwort: Das ist rechtmäßig, denn es handelt sich um eine Art Beitragsrückerstattung, die den Jahresbeitrag verringert.

Frage: Ich bin neben meinem Beruf Übungsleiter in einem Sportverein. Welchen Freibetrag kann ich in meiner Einkommensteuererklärung angeben?

Antwort: Für nebenberufliche Einnahmen von Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern und Betreuern gilt ein Übungsleiterfreibetrag von 2100 Euro im Jahr (175 Euro pro Monat). Diese steuerfreien Einnahmen werden nicht als Arbeitsentgelt erfasst und sind damit sozialversicherungsfrei.

Eine nebenberufliche Tätigkeit wird ausgeübt, wenn sie bezogen auf das Kalenderjahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.

Frage: Was kommt in die Anlage "Vorsorgeaufwand"?

Antwort: Dazu zählen in erster Linie Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse, für berufliche Versorgungswerke und Rürup-Verträge. Hier kann 2010 jeder 70 Prozent von maximal 20000 Euro (Ehepaare 40 000 Euro) als Sonderausgaben absetzen, also maximal 14000 Euro beziehungsweise 28000 Euro (Ehepaare).

Der zweite große Vorsorgeposten sind Beiträge für die gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung. Davon muss das Finanzamt jetzt immer die Versicherungsbeiträge für die medizinische Grundversorgung berücksichtigen.

Frage: Gibt es für Beerdigungskosten einen Pauschbetrag?

Antwort: Wenn die Beerdigungskosten den Wert des Nachlasses und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, dann können sie als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen. Die Kosten für die Trauerkleidung und Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten anlässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

Frage: Ich bin nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, habe sie aber in den vergangenen Jahren trotzdem abgegeben. Wie kann ich für die Zukunft ausschließen, dass ich zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werde?

Antwort: Sie sollten beim Finanzamt einen Antrag auf Nichtabgabe stellen.

Frage: Mein Ehemann ist zu 80 Prozent schwerbehindert. Welche steuerlichen Vergünstigungen können wir in Anspruch nehmen?

Antwort: Sie können den Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Gehbehinderte können die tatsächlichen Kosten für private Fahrten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Als angemessen gelten maximal 30 Cent je gefahrenem Kilometer.

Frage: Ich pflege meine Frau zu Hause – kann ich Kosten dafür steuerlich geltend machen?

Antwort: Sie können den Pflegepauschbetrag von 924 Euro pro Jahr ansetzen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige dauerhaft fremde Hilfe braucht, weil er seinen Alltag nicht allein bewältigen kann. Bei Pflegestufe 3 ist die Voraussetzung auf jeden Fall erfüllt.