Schrottimmobilien Wie lange Anspruch auf Schadenersatz?
Frage: Ich habe 1992 eine Wohnung gekauft, die sich jetzt als sogenannte Schrottimmobilie entpuppt hat. Wie lange kann ich Schadenersatzansprüche gegenüber der Bank geltend machen?
Es antwortet Rechtsanwalt Helmut Göbel aus Magdeburg: Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" wurde unter anderem das Verjährungsrecht neu geregelt. Danach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre (früher 30 Jahre).
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, sobald der Anspruch entstanden ist, und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und dem Schuldner Kenntnis hatte oder seine Unkenntnis dar-über auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
Liegen diese Voraussetzungen vor, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres zu laufen und endet drei Jahre später. Beispiel: Kenntnis am 10. August 2008, Beginn der Verjährungsfrist am 1. Januar 2009, Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2011. Das besagte Gesetz regelt aber auch absolute Verjährungsfristen, die unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers zu laufen beginnen, beispielsweise die Höchstfrist von zehn Jahren gemäß § 199 BGB.
Diese Frist beginnt, etwa bei Schadenersatzansprüchen in sogenannten Schrottimmobilien-Sachen, am Tag der Entstehung des Anspruchs zu laufen und nicht erst am Ende des jeweiligen Jahres.
Das bedeutet, in allen Schrottimmobilien-Sachen, in denen die Wohnung vor dem 1. Januar 2002 gekauft/finanziert worden ist, hat die zehnjährige Höchstfrist am 1. Januar 2002 zu laufen begonnen und endet damit am 31. Dezember 2011.
Daraus folgt wiederum, dass nach dem 31. Dezember 2011 in Schrottimmobilien-Sachen beispielsweise gegenüber Banken keine Schadenersatzansprüche mehr erfolgreich in sogenannten Altfällen (Kauf/Finanzierung vor dem 1. Januar 2002) erfolgreich geltend gemacht werden können.