Heizkessel-Überprüfung Wie oft kommt der Schornsteinfeger?
Frage: In meinem Haus habe ich nur einen Gaskessel und keinen weiteren Ofen, der zum Beispiel mit festen Brennstoffen beheizt wird. Im Internet habe ich nachgelesen, dass der neue Gaskessel nur noch alle drei Jahre und ältere Kessel nur noch alle zwei Jahre vom Schornsteinfeger überprüft werden müssen. Stimmt das?
Es antwortet Daniel Börner vom Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Sachsen-Anhalt: Die Tätigkeiten der Schornsteinfeger an Heizkesseln werden im Wesentlichen in zwei Verordnungen geregelt. Zum einen in der Bundes-Immissionsschutzverordnung und zum anderen in der Bundeskehr- und Überprüfungsordnung. Diese Verordnungen sind sehr komplex. Für die allermeisten Betreiber von Gas- und Ölheizungen gilt jedoch Folgendes: Die Überprüfung nach Bundeskehr- und Überprüfungsordnung (Abgaswegeprüfung) wird unverändert einmal im Kalenderjahr durchgeführt. Diese Überprüfung dient der Sicherheit des Betreibers. Hier wird unter anderem geprüft, ob die Abgase abziehen und der Kohlenmonoxidgehalt nicht gefährlich hoch ist.
Das, was Sie im Internet gelesen haben, ist die Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung vom März 2010. Die in dieser Verordnung dem Umweltschutz dienende Emmissionsmessung an Heizkesseln wird generell nur noch einmal alle zwei Jahre durchgeführt. An Geräten, deren Alter 12 Jahre oder weniger beträgt, findet die Emmissionsmessung sogar nur einmal alle drei Jahre statt.
Daraus ergibt sich, dass der Schornsteinfeger bei diesen Anlagen auch weiterhin jährlich einmal ins Haus kommt. Lediglich der Umfang der Überprüfung unterscheidet sich von Jahr zu Jahr.