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Pflegestufe Wunschtermin für die Begutachtung?

Einen Nachmittagstermin erbat die Tochter eines Pflegebedürftigen für die Begutachtung ihres Vaters. Prinzipiell ist das möglich, aber...

Von Gudrun Oelze 28.05.2017, 23:01

Stendal l Für ihren Vater beantragte eine Leserin aus dem Landkreis Stendal nach dessen Schlaganfall eine Pflegestufe. Gegen den ersten negativen Bescheid legte sie fristgerecht Widerspruch ein und bekam einen weiteren Termin zur erneuten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK – nach drei Monaten und nicht etwa an einem Nachmittag, wie sich die als Lehrerin arbeitende Angehörige gewünscht hatte.

Diese terminliche Bitte sei schon dreimal ignoriert worden, teilte sie dem Leserobmann mit. „Mir wurde immer wieder ein Vormittagstermin zugesandt. Das empfinde ich mittlerweile als Akt der Willkür“, schrieb die besorgte Tochter. Sie könne sich nicht vorstellen, dass Begutachtungen durch den MDK prinzipiell nur am Vormittag bis zwölf Uhr stattfinden können. Es muss doch auch möglich sein, einen Termin zu bekommen, der sich mit der Arbeitszeit von Angehörigen vereinbaren lässt, meint sie.

Und was sagt der MDK dazu? „Grundsätzlich führen die Pflegegutachter des MDK Sachsen-Anhalt die Begutachtungen am Vormittag durch“, so Sprecherin Ilka Malek. Allerdings sei es „selbstverständlich möglich, dass seitens der Versicherten oder deren Angehöriger Terminwünsche geäußert werden, die dann soweit wie möglich auch Berücksichtigung finden“.

Im Fall unserer Leserin war es aber leider so, dass ein Terminwusch zunächst nicht bekannt und für die beiden Folgetermine dieser dann übersehen wurde. „Wir bedauern, dass der Angehörigen und ihrem Vater in diesem Zusammenhang Unannehmlichkeiten entstanden sind“, betont Ilka Malek. Nach ihren Angaben gingen aufgrund der Einführung des neuen Begutachtungsinstruments durch das Pflegestärkungsgesetz II zum 1. Januar 2017 seit November 2016 deutlich mehr Aufträge zur Pflegebegutachtung im MDK Sachsen-Anhalt ein – teilweise mit Steigerungen bis zu 47 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

„Höchstwahrscheinlich waren diese hohen Fallzahlen eine Ursache dafür, dass der Terminwunsch Ihrer Leserin übersehen wurde“, begründet die MDK-Sprecherin die in diesem Fall unpassende Terminvergabe. Inzwischen aber war eine Gutachterin im Landkreis Stendal vor Ort, um festzustellen, ob dem kranken Vater der Lehrerin eine Pflegestufe zusteht. Dieses Mal kam die Ärztin – wie von dem Versicherten und seiner Tochter erbeten – auch tatsächlich an einem Nachmittag.