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Geburtstage Warum nur zu runden Jubiläen gratuliert wird

Ob es der eigene oder der des Nachbarn ist - ältere Leser schätzen die Geburtstagseinträge in der Zeitung. Doch die werden seltener.

22.11.2015, 23:01

Ein 85. Geburtstag in Jerichow. Die Nachbarn kommen zum Gratulieren. Auch der Ortsbürgermeister reiht sich in die Schar der Gratulanten ein, hat sogar etwas Zeit mitgebracht, fast wird es eine Bürgersprechstunde.

Plötzlich steht die Frage im Raum: „Warum stehen die Geburtstage denn nicht mehr alle in der Zeitung?“, schilderte einer aus der Runde. Es gebe neue Richtlinien, so der Ortsbürgermeister. Nur noch 70, 75, 80, 85 und so weiter seien „relevante Jahreszahlen“, andere Daten dürften die Kommunen nicht mehr weitergeben.

Viele unserer Leserinnen und Leser, vor allem die älteren unter ihnen, die ihrer Zeitung schon so lange die Treue halten, sind nun enttäuscht, dass keine Glückwünsche zu ihren „normalen“ Geburtstagen mehr in der Volksstimme veröffentlicht werden. Ärgerlich ist es natürlich auch für alle anderen, dass sie nicht mehr brühwarm erfahren, wer in der Nachbarschaft an dem Tag Geburtstag hat. Das ist uns schon klar.

Den Umstand, dass diese Informationen künftig fehlen werden, bedauern wir sehr. Es wäre uns selbst auch überhaupt nicht in den Sinn gekommen, diesen allgemein geschätzten Service für unsere Leserinnen und Leser abzuschaffen, wirklich nicht.

Dass dies nun so ist, hängt in der Tat mit dem zusammen, was der Ortsbürgermeister auf der Geburtstagsfeier als „neue Richtlinien“ bezeichnete: Am 1. November dieses Jahres ist nämlich ein neues Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Dessen Ziel ist es unter anderem, persönliche Daten besser zu schützen. Deshalb gelten nunmehr strengere Regeln für Auskünfte aus den Melderegistern.

So bekommen wir von den Einwohnermeldeämtern nur noch alle „runden“ und „halbrunden“ Geburtstage und erst ab dem 100. Geburtstag wieder jeden folgenden Geburtstag mitgeteilt. Auch für die Übermittlung von Ehejubiläen beinhaltet die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes“ striktere Anweisungen.

„Sollten es tatsächlich Datenschutzgründe sein, dann schützt uns die Tageszeitung jetzt schon vor den eigenen Nachbarn. Auch nicht schlecht“, frotzelte unser Leser aus Jerichow.