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Fremde Broschüre Anspruch der Zeitung nicht in Frage gestellt

Ein Magazin der Bundesregierung ist keine Beilage der Volksstimme - auch wenn sie gemeinsam in den Briefkasten gesteckt werden.

Von Peter Wendt 08.02.2019, 17:41

Magdeburg l Es begab sich vor nicht allzu langer Zeit, dass mit der Volksstimme eine Broschüre in den Briefkästen beziehungsweise Zeitungsröhren landete, mit der die Bundesregierung für ihre Politik warb. Die „Beigabe“ war indessen nicht jedem der Empfänger willkommen.

„Ich staunte nicht schlecht, als ich heute Morgen in der Volksstimme ein Magazin der Bundesregierung fand“, schrieb ein Leser aus dem Harzkreis. „Wir hatten uns für das Abonnement der Volksstimme im Glauben an ein politisch unabhängiges Medium entschieden. Umso entsetzter war ich, dass Sie unserer Zeitung ungebeten ein Propagandablatt der Bundesregierung beilegen ... Sie führen damit Ihren eigenen Anspruch, politisch unabhängig zu agieren, ad absurdum“, meinte der Leser.

Dieser Bewertung liegt allerdings ein Irrtum zu Grunde. Bei der Publikation handelt es sich keineswegs um eine Beilage der Volksstimme. Die Auslieferung mit dieser sagt deshalb auch nichts über die redaktionelle Ausrichtung der Volksstimme als politisch unabhängige Tageszeitung aus, stellt diese schon gar nicht in Frage.

Die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung für das Magazin lag zu 100 Prozent beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, wie es auch in dessen Impressum ausgewiesen war. Das Bundespresseamt hat lediglich die Vertriebsmöglichkeiten der Mediengruppe Magdeburg – und vermutlich der anderen Verlagshäuser in Deutschland – für die Zustellung seines Magazins genutzt. Von Seiten der Volksstimme beziehungsweise der Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH wurde eine rein kommerzielle Dienstleistung erbracht, wie sie auch für andere Geschäftspartner üblich ist, ohne dass deshalb die redaktionelle Verantwortung bei der Volksstimme liegt.

Dies ist sehr wohl aber der Fall bei Verlagsbeilagen und Sonderseiten der Volksstimme, einem Extra-Service zu bestimmten Anlässen oder Themen. Dort steht im Impressum die Magdeburger Verlags- und Druckhaus GmbH als Herausgeber und es wird auch die verantwortliche Redaktion ausgewiesen.