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Energiemarkt in und um Burg Wenn Telefone unerlaubt klingeln

Die Stadtwerke Burg sind gegen einen Mitbewerber wegen unlauterer Kundenwerbung vorgegangen. Auch Verbraucher können sich wehren.

Von Andreas Mangiras 20.07.2015, 01:01

Burg l Die Stadtwerke Burg haben eine einstweilige Verfügung gegen unzulässige Telefonwerbung erwirkt. Wie das Unternehmen mitteilte, ist es gegen die Firma „E wie Einfach GmbH“ vor das Landgericht Stendal gezogen. Das hat nun entschieden.

Anlass war, so Elke Schütze, bei den Stadtwerken zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, dass die jetzt abgemahnte Firma „in den vergangenen Wochen eine massive Haustür- und Telefonwerbekampagne in Burg und Umgebung durchgeführt hat“. Kunden der Stadtwerke Burg seien von Kundenwerbern angerufen worden, um sie zu einem Wechsel ihres Strom- und Gasanbieters zu bewegen.

„Die betroffenen Kunden hatten sich allerdings zu keinem Zeitpunkt mit dem Erhalt von Werbeanrufen für Angebote der E Wie Einfach GmbH einverstanden erklärt“, betonte Elke Schütze. Solche Telefonwerbung sei für die betroffenen Personen belästigend und daher bereits im Jahr 2009 vom Gesetzgeber verboten worden.

„Laut telefonischer Auskunft des Landgerichts Stendal wurde die einstweilige Verfügung inzwischen antragsgemäß erlassen“, informierten die Stadtwerke am Freitagnachmittag. Damit sei der Firma „nun auch gerichtlich verboten, Kunden der Stadtwerke Burg und andere Verbraucher ohne deren vorheriges Einverständnis anzurufen, um für private Strom- und Gaslieferungsverträge dieses Unternehmens zu werben“.

Gleichzeitig wird der abgemahnten Firma ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro für den Fall angedroht, dass sie gegen das gerichtliche Verbot verstößt.

„Die Stadtwerke Burg begrüßen das gerichtliche Verbot und hoffen damit die eigenen Kunden wirksam vor ungebetenen und belästigenden Werbeanrufen schützen zu können“, betonte die Stadtwerke-Sprecherin.

Wer unerlaubte Werbeanrufe erhält, kann sich wehren. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt berät dazu, sammelt zudem Hinweise solcher Vorfälle, um dann dagegen vorzugehen. Um die 1500 Verfahren pro Jahr leiten die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Unternehmen ein. Mehr als die Hälfte werde erfolgreich außergerichtlich erledigt, weil Firmen Unterlassungserklärungen abgeben, heißt es. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle werde Klage erhoben.