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Feuerwehr Neue Verordnung umstritten

Es rumort unter den Mitgliedern der 90 Feuerwehren im Jerichower Land. Grund sind geplante Änderungen im Brandschutzgesetz.

Von Falk Heidel 19.05.2016, 11:00

Burg/Genthin/Möckern l Umstritten ist eine neue Laufbahnverordnung für Feuerwehrangehörige in Sachsen-Anhalt. Es gibt Kritiker wie Mario Strübing vom Kreisfeuerwehrverband, aber auch Befürworter. Zu ihnen gehört Kreisbrandmeister Walter Metscher.

Truppführer, Maschinist, Atemschutzgeräteträger – der Feuerwehrmann im dritten Jahrtausend soll universell einsetzbar sein. Und dafür natürlich die entsprechenden Lehrgänge absolvieren. „Aber so einfach geht das nicht“, sagt Mario Strübing. Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes meint: „Ein Maschinist muss Maschinist bleiben. Bei den Einsätzen ist er damit gut ausgelastet. Im Ehrenamt darf man die Feuerwehrleute nicht mit Ausbildung zupflastern.“

Für Strübing ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Maschinist jetzt auch noch die Lehrgänge zum Gruppenführer und Atemschutzgeräteträger absolvieren soll: „Irgendwann ist auch für Feuerwehrleute das Zeitlimit überschritten.“

Laufbahnverordnung, Nachwuchsförderung und Brandschutzgesetz waren die drei großen Themen der Kreisfeuerwehr-Verbandstagung am Dienstag im Burger FTZ mit Innenminister Holger Stahlknecht, den Wehrleitern und Gemeindebürgermeistern.

Es braucht eine lange Zeit, um wichtige Funktionen zu besetzen, bemängelt der Feuerwehrverband. Zur Sprache kamen die dringend benötigten Maschinisten, für die künftig neben der bereits geforderten Truppmannausbildung (Teil eins 70 Stunden und Teil zwei 80 Stunden), dem Lehrgang zum Sprechfunker (16 Stunden) sowie dem Erwerb des erforderlichen Lkw-Führerscheins – ebenfalls der Lehrgang zum Truppführer Voraussetzung sei. Und er muss ein Jahr als Truppführer im Einsatz gewesen sein. Danach könnte der Kamerad statt wie bisher nach vier, fünf Jahren erst nach sieben Jahren als Maschinist eingesetzt werden.

Für Kreisbrandmeister Walter Metscher hat die Novellierung der Laufbahnverordnung durchaus ihre Berechtigung: „Es gab im Vorfeld diverse Anhörungen durch das Innenministerium. Zudem ist die Verordnung angelehnt an Feuerwehrbedarfsplan und den Risikoanalysen.“ Seiner Meinung nach kann damit ein gewisser Lehrgangs-Tourismus eingedämmt werden: „Langfristig werden Kameraden an Lehrgänge gebunden, die sie für ihre Karriere wirklich brauchen.“ Es mache keinen Sinn, wenn kleinere Wehren fünf Führungskräfte haben, die aber in diesen Funktionen nie zum Einsatz kommen.

Für Metscher ist die neue Verordnung überfällig: „Die alte war kompliziert und schwammig formuliert.“ Aus seiner Sicht garantieren die universell ausgebildeten Kameraden eine gewisse Flexibilität bei den Einsätzen. Denn: „Derzeit gibt es einen Mangel an Atemschutzgeräteträgern.“

Überall im Land müssen sich die Feuerwehren auf Mitgliederschwund und Nachwuchsmangel einstellen. Die Stadt Möckern mit ihren 27 Ortsfeuerwehren hat das Problem bereits optimal gelöst: „Wir arbeiten mit sieben Löschzügen und vier Löschgruppen“, erklärt Stadtwehrleiter Torsten Quandt.

Ein Beispiel: Die Wehren in Büden, Wörmlitz und Ziepel bilden den Löschzug zwei. Quandt: „Die Wehren werden gleichzeitig alarmiert. Die Ausbildung wird innerhalb des Löschzugs organisiert.“ Seiner Auffassung nach hat jedes Feuerwehrmitglied die Möglichkeit, nach entsprechender Ausbildung befördert zu werden: „Aber wir brauchen keine ausgebildeten Verbandsführer, die nirgendwo in dieser Funktion tätig sind.“

„Die Sorgen der Kameraden nehmen wir sehr ernst“, heißt es aus dem Innenministerium nach einer Volksstimme-Anfrage aus der vergangenen Woche. „Die Bedenken einiger Feuerwehrleute sind in diesem Fall nach unserer Auffassung unbegründet“, erklärt Stefan Brodtrück. Er sagt, es gibt keine Änderung der Anforderung, um Maschinist zu werden. „Neu ist allerdings, dass die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann jetzt die Ausbildung zum Truppführer und ein Jahr Dienst in dieser Funktion voraussetzt.

Für Möckerns Wehrleiter Torsten Quandt gibt es noch reichlich Informationsbedarf zur Laufbahnverordnung: „Viele Passagen sind schwer verständlich formuliert.“

Das neue Brandschutzgesetz bringt für das kommende Jahr einige Neuerungen, die die hiesigen Wehren mit Applaus begrüßen. Dazu zählt die Tatsache, dass die Gelder aus der Feuerschutzversicherung nicht mehr in den Landeshaushalt fließen, sondern zu 30 Prozent an den Landkreis gehen und zu 70 Prozent an die Kommunen: „Dafür haben wir Jahre lang gekämpft“, sagte Kreisbrandmeister Metscher.

Geregelt sein sollen auch die Ruhezeiten (zehn Stunden) für die Wehrleute nach nächtlichen Einsätzen. Ein dritter Punkt: Ehrenamtliche Einsatzkräfte sollen Rentenpunkte erhalten. Denn: Die Rentenhöhe hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte ein Arbeitnehmer während der Erwerbstätigkeit erworben hat.

Für den Feuerwehrverbands-Kreisvorsitzenden Mario Strübing ist die Nachwuchsgewinnung ein zentrales Thema: „Teure Imagekampagnen mit wenig Wirkung bringen uns nicht weiter. Besser ist es, dieses Geld in die bestehenden Mitglieder zu investieren. Beispielsweise in Lohnfortzahlungen oder in Anreize für Unternehmen, Feuerwehrleute einzustellen.“