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Streit in Möckern Elternbeiträge höher als erlaubt?

In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht fordert die Elternvertretung von Möckern eine Änderung der Kita-Beitragssatzung.

Von Stephen Zechendorf 14.01.2017, 00:01

Möckern l Die Stadtelternvertretung setzt sich aus Eltern zusammen, deren Kinder eine der Betreuungseinrichtungen der Kommune besuchen: Kita oder Hort. Nachdem der Stadtrat der Stadt Möckern im Oktober 2016 eine neue Kostenbeitragssatzung beschlossen hatte, ist die Elternvertretung nun überzeugt, dass die hier angewandte Mischkalkulation nicht rechtens ist.

Laut dieser Mischkalkulation wird kein Unterschied zwischen Krippenbereich und Kindergartenbereich gemacht, obwohl die dort anfallenden Betreuungskosten unterschiedlich hoch sind. Im Krippenbereich werden die jüngeren Kinder betreut, im Kindergartenberich die älteren. Kostenintensiver ist hierbei schon wegen des personalintensiveren Betreuungsschlüssels der Krippenbereich. Die Stadtverwaltung hatte entschieden, mit der Mischkalkulation für Kindergarten und Krippe gleich hohe Elternbeiträge zu erheben.

Dies bedeutet, dass Eltern mit Kindern im (eigentlich preiswerteren) Kindergartenbereich mehr bezahlen müssen, weil sie einen Teil der (teureren) Krippe-Kosten mitbezahlen. Dies bedeutet für die Elternvertretung im Umkehrschluss auch, dass die Stadt weniger Kosten trägt, als sie eigentlich müsste (siehe Info-Kasten). Das hält die Stadtelternvertretung für rechtswidrig und verweist auf das Kommunalabgabengesetz und das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) von Sachsen-Anhalt. Das alles habe auch Auswirkungen auf die Rechtskonformität der Haushaltspläne und Haushaltssatzungen der Stadt Möckern. Die wären demnach auch nicht rechtskräftig.

Die Elternvertretung sieht „Gefahr in Verzug“ insoweit, „dass eine Satzung Rechtskraft zum 1. Januar 2017 erlangt hat, die offensichtlich rechtswidrig ist. Hier ist umgehend Abhilfe zu schaffen, um weiteren Schaden von Bürgern und der Stadt Möckern abzuwenden“.

Die Kritik des Stadtelternrates richtet sich gegen die Entscheidung des Stadtrates, ebenso gegen den hauptamtlichen Stadtbürgermeister und den Landkreis Jerichower Land als Aufsichtsbehörde, welche die Beschlüsse nicht bemängelt und abgewendet hätten.

Stadtbürgermeister Frank von Holly erklärte, er halte die Mischkalkulation für die richtige Lösung, besonders aus Sicht der Familien, die ihre Kinder in Krippe und Kindergarten betreuen lassen: „Wer seine Kinder von zwei bis sechs Jahren in der Einrichtung betreuen lässt, zahlt doch letztlich das gleiche.“ Für den Stadtchef sei es wesentlich „familienunfreundlicher“, wenn junge Familien gleich zu Beginn mit hohen Krippengebühren begrüßt würden. Frank von Holly verwies darauf, dass es seitens des Landkreises als untere Kommunalaufsichtsbehörde keine Kritik an der Kita-Gebührensatzung der Stadt Möckern gegeben habe.

Dazu erklärt Landkreissprecherin Claudia Hopf-Koßmann: „In Hinsicht auf die Beitragsbemessung ist das Kinderfördergesetz nicht eindeutig. Jede Seite hält das Kinderfördergesetz für seine Argumentation für zutreffend interpretiert. Vom Land sind unterschiedliche Äußerungen, allerdings keine abschließende Stellungnahme zu dieser Frage bekannt. Sicherlich war und ist es Wille des Gesetzgebers, keinen Streit durch komplizierte Regelungen zu schaffen, so dass viel dafür spricht, den politischen Willen des Gesetzgebers dahin zu verstehen, dass ein einheitlicher Elternbetrag nicht ausgeschlossen sein soll. Letztlich wird wohl eine gesetzliche Klarstellung erforderlich sein.“

Bei einer zumindest nicht eindeutigen Rechtslage bestünde für die Kommunalaufsicht zunächst keine Grundlage für ein Einschreiten. „Es handelt sich um eine beitragsrechtliche Streitigkeit, die gegebenenfalls vor den Gerichten geklärt werden muss. Insofern wäre es sicherlich hilfreich, wenn möglichst schnell eine gesetzliche Klarstellung erfolgt“, so Pressesprecherin Claudia Hopf-Koßmann.