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Aktionsplan Zu viel Lärm in Heyrothsberge

Der Ortschaftsrat Heyrothsberge forderdert einen Lärmaktionsplan von der Gemeinde. Bestehende Lärmprobleme sollen damit erfasst werden.

Von Christian Luckau 27.05.2018, 08:00

Heyrothsberge l Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Biederitz war sich schnell sicher: die Gemeinde Biederitz braucht keinen Lärmaktionsplan für die Bundesstraße 184 in Heyrothsberge. Damit folgte er der Argumentation der Gemeindeverwaltung.

Aus dieser hatte Kerstin Mecke, zuständig für die Ortsentwicklungsplanung, erklärt, dass eine Lärmaktionsplanung keinen Sinn mache, weil die umzusetzenden Maßnahmen nicht realisierbar sind. Flüster-asphalt, Schallschutzfenster und eine Schallschutzwand würden vom zuständigen Baulastträger, in diesem Fall die Bundesrepublik selbst, nicht anerkannt oder umgesetzt. Damit würde sich eine Lärmaktionsplanung erübrigen.

Dieser Argumentation folgte in seiner Anhörung der Ortschaftsrat Heyrothsberge nicht. Er sprach sich klar für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes aus, um damit die Istsituation dokumentieren zu können. Damit verbunden ist die Sorge, die Lärm- und Verkehrsbelastung in Heyrothsberge würde nicht ernst genug genommen und eine Umleitungsstrecke in der Dringlichkeit weiter nach unten rücken. Das könnte die Realisierung um Jahre hinauszögern. Ortschaftsratsmitglied Siegfried Jahnke brachte es deshalb auf den Punkt: „Der Lärmaktionsplan kann die bestehenden Probleme erfassen. Ohnehin könnte die Dringlichkeit für Heyrothsberge bei den Entscheidungsträgern verworfen werden. Ein Gutachten könnte eine weitere Begründung für eine schnelle Umsetzung der geplanten Ortsumgehung sein.“

Gemeindebürgermeister Kay Gericke verstand das Ansinnen des Ortschaftsrates, verwies aber noch einmal auf die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Erstellung eines Lärmaktionsplanes ergeben würden. Im Zweifelsfall, so Gericke, wäre die Gemeinde in der Verantwortung, die festgeschriebenen Maßnahmen umzusetzen. Für die Ortschaft Heyrothsberge steht im Bundesverkehrswegeplan 2025 eine Umleitung der B 184 bis nach Gommern, deren Umsetzung ist aber erst für 2029 geplant.

Zu lange für den Ortschaftsrat, der für eine endgültige Entscheidung für oder gegen die Aufstellung noch vor der Gemeinderatssitzung eine Sondersitzung abhalten will. Bis dahin muss aber die Gemeinde liefern. Die Ortschaftsräte wollen wissen, welche Fördermöglichkeiten es für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 184 in Heyrothsberge gibt, welchen Nutzen die Lärmaktionsplanung und die Lärmschutzmaßnahmen haben und wie der zuständige Baulastträger die Realisierung des Lärmschutzes einschätzt.

Die Bundesstraße 1 ist nicht in der Lärmaktionsplanung nicht enthalten, obwohl auch sie durch Heyrothsberge verläuft.