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Anpassung Befreiung von Steuer gefordert

Die Gemeinde Biederitz plant eine Änderung ihrer Hundesteuersatzung. Die Höhe der Steuer soll sich aber nicht ändern.

Von Anke Reppin 10.07.2020, 15:53

Biederitz l Die Gemeinde Biederitz plant eine Änderung ihrer Hundesteuersatzung. Die Höhe der Hundesteuer soll sich aber nicht ändern. Sie soll unverändert bei 75 Euro für den ersten, 125 Euro für den zweiten und 250 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund liegen. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss weiterhin 500 Euro jährlich zahlen.

Notwendig ist die Anpassung der Hundesteuersatzung aus redaktionellen Gründen, wie der Sachgebietsleiter Finanzen der Gemeindeverwaltung, Martin Böhm, erklärte. Es sollen zudem Anpassungen an Problemstellungen, die sich im Zuge der Umsetzung herausgestellt haben, erfolgen. Darüber hinaus sind rechtliche Anpassungen an aktuelle Gesetzmäßigkeiten notwendig. So ist beispielsweise geplant, nicht nur Tierheimhunde für zwei Jahre von der Steuer zu befreien, sondern auch Hunde, die von anderen Tierschutzorganisationen angenommen wurden.

Der Ortschaftsrat Gübs forderte in diesem Zusammenhang, dass Hunde, die aus dem Tierheim oder von einer Tierschutzorganisation stammen, grundsätzlich von der Steuer befreit sein sollen. Über die Änderungen entscheidet am 16. Juli der Biederitzer Gemeinderat.