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Angriff auf Syrer Burger muss Schmerzensgeld zahlen

Eine Geldstrafe von 1500 Euro und 500 Euro Schmerzensgeld für einen heute 16-jährigen Syrer muss ein 28-jähriger Burger zahlen.

Von Andreas Mangiras 08.05.2018, 10:00

Burg/Genthin l Alkoholgenuss in großen Mengen, ein aufbrausendes Gemüt und eine ausländerfeindliche Gesinnung kommen einem 28-jährigen Burger teuer zu stehen. Das Amtsgericht Burg verurteilte den Mann am Montag wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro und 500 Euro Schmerzensgeld an sein heute 16 Jahre altes Opfer. Außerdem muss er die Prozesskosten und die Auslagen tragen.

Am 18. September 2017 hatte der Angeklagte in Burg-Süd einen syrischen Flüchtlingsjungen attackiert, ausländerfeindlich beschimpft, beleidigt, geschlagen und getreten. Der Anlass muss nach Gerichtsauffassung nichtig gewesen sein. Der arbeitslose Burger, der seit Jahren von Hartz IV lebt und bei einem sozialen Träger einen Minijob hat, war mit seiner Verlobten, seinem Bruder und einem Hund auf dem Weg zu Tankstelle und Marktkauf. Dabei trafen sie an einem früheren Einkaufsmarkt auf den jungen Syrer, der sich dort mit seiner Freundin aufhielt. Dabei soll der Syrer auf einen Blick des Angeklagten mit den Worten reagiert haben: „Schau mich nicht so an.“

Das musste den Burger aufgereizt haben. „Er begann zu pumpen“, sagte seine Verlobte. Sie zog ihn aber weiter. Der Angeklagte hatte erhebliche Mengen Bier getrunken. Das tat er wohl täglich. Oft gehörte auch Schnaps dazu. Nach eigenen Angaben hatte er an dem frühen Abend 16 halbe Liter Bier in einer Stunde getrunken. Seine Verlobte meinte, es wäre über den Tag gewesen.

Solche und ähnliche Aussagen ließen Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten und seiner als Zeugin geladenen Verlobten zweifeln.

So machten sie unterschiedliche Aussagen, ob eine Einkaufstour im Marktkauf zwei Stunden, 55 Minuten oder doch nur zehn Minuten gedauert hätten. In dieser Zeit hatte der Angeklagte nochmals sechs Bier getrunken.

All dies änderte nichts daran, dass der Burger auf dem Rückweg an der gleichen Stelle wieder auf den Syrer und seine Freundin traf. Der körperlich kräftige Angeklagte sei sofort auf den schmächtigen Jungen losgegangen, hatte ihn wüst beschimpft und mehrfach geschlagen. Dabei prallte dessen Kopf auch mehrfach gegen eine Hauswand. Mindestens einmal muss der Täter sein Opfer auch gegen das Knie getreten haben.

Bei der späteren Behandlung im Krankenhaus wurden Prellungen am Hinterkopf, am Jochbein und am linken Knie festgestellt. Als die junge Freundin des Syrers die Verlobte des Angreifers aufforderte, ihn wegzuziehen, griff die Frau ein und der Angreifer ließ von seinem Opfer ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine um 1000 Euro höhere Geldstrafe gefordert. Sie sah keine Entlastungsaspekte. Seine taten seien „in keinster Weise zu akzeptieren“.

Sein Mandant leide nach wie vor unter den Folgen der Gewalttat, sagte der Anwalt des jungen Syrers. Sie sei ausländerfeindlich und von „verabscheuungswürdiger Brutalität“ gewesen. Sein Mandat habe Angst vor dem Angeklagten und Angst nach draußen zu gehen. Seine Familie würde die Tat gern vergeben. Sie seien nach Deutschland vor dem Krieg geflohen, um hier ein normales Leben zu führen.

„Sich seinen Gefühlen und Einstellungen hinzugeben, Gewalt auszuüben, ist nicht hinnehmbar“, sagte der Verteidiger des Angeklagte. Der Vorfall haben aber einen Prozess bei ihm in Gang gesetzt, sich vom Alkohol und seinen bisherigen Auffassungen zu lösen.

„Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte. „Wenn ich das Ganze zurückdrehen könnte, würde ich es tun. Es war der Alkohol.“

Einen Menschen schlagen, egal ob Deutscher oder Ausländer, rohe Gewalt anzuwenden, „Das kann der Rechtsstaat nicht tolerieren“, erklärte der Vorsitzende Richter. Es spreche nicht viel für den Angeklagten, was ihn entlasten könnte. Es habe keinen Anlass gegeben. Alkohol und eine ausländerfeindliche Gesinnung hätten eine Rolle gespielt, dass es zu der Gewalttat gekommen sei. Zum Glück seien die Verletzungen des Opfers ausgeheilt.

„Da kommt ein Batzen Geld als Strafe auf sie zu. Daran werden sie lange zu knabbern haben“, sagte der Richter. „Wenn das hilft, dass sie von Alkohol und Ausländerfeindlichkeit lassen, dann wären sie aber ein ganzes Stück weiter. Wenn Sie aber so weiter machen, dann landen sie im Gefängnis. Reißen Sie sich am Riemen.“