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Friedshofsbeiträge Deutlich höhere Gebühren geplant

Die neue Friedhofssatzung in Biederitz wurde besprochen. Zum Teil sollen sich die Gebühren mehr als vervierfachten. Ein großes Problem.

Von Anke Reppin 20.11.2020, 05:00

Biederitz l In der Gemeinde Biederitz ist eine Anpassung der Friedhofsgebühren geplant, die es in sich hat. Zum Teil sollen sich die zu zahlenden Beträge mehr als verdoppeln oder auch mehr als vervierfachen. Ein Berliner Büro hat als Grundlage für die Gemeindeverwaltung eine Gebührenkalkulation vorgenommen.

Hintergrund der sehr hohen Gebührenanpassung sei eine Maßgabe des Landes, erklärte die zuständige Amtsleiterin der Gemeindeverwaltung, Simone Hellwig, unter anderem in der Sitzung des Ortschaftsrates Woltersdorf. Denn die Gemeinde Biederitz hatte 2019 sogenannte Bedarfszuweisungen vom Land Sachsen-Anhalt erhalten. 1,3 Millionen Euro landeten Ende des vergangenen Jahres in der Gemeindekasse. Solche finanziellen Hilfen gewährt das Land „zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen“. Die Gemeinde Biederitz befindet sich seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung, in der Gemeindekasse sieht es nicht gut aus.

Das Land verschenkt solche Bedarfszuweisungen allerdings nicht, sondern knüpft die Gelder an Bedingungen. Eine dieser Bedingungen lautet nun, dass die Gemeinde Biederitz die Gebühren für die Unterhaltung ihrer Friedhöfe zu 100 Prozent in ihrer Gebührensatzung umlegen muss. Andernfalls fließen keine weiteren Bedarfszuweisungen. Die sollen aber nach Auskunft von Simone Hellwig auch für die Jahre 2012 bis 2015 beantragt werden. Es gehe immerhin um 80 bis 90 Prozent von etwa vier Millionen Euro, die in der Gemeindekasse dann landen könnten, wenn der Gemeinderat die Erhöhung der Friedhofsgebühren wie vorgeschlagen beschließt.

Wie vorgeschlagen bedeutet unter anderem, dass künftig einmalig Unterhaltungsgebühren in Höhe von 553 Euro zu zahlen sein sollen. Dazu kommen, je nach Wahl der Grabart, Gebühren für unterschiedlich lange Liegezeiten. So sollen für ein Erd-Doppelgrab für die Dauer von 25 Jahren 2162 Euro zusätzlich zur einmaligen Unterhaltungsgebühr anfallen. Bisher sind es 500 Euro. Eine einmalige Unterhaltungsgebühr gibt es derzeit nicht.

Ein Urnenreihengrab würde für eine Dauer von 20 Jahren 234 Euro kosten, zuzüglich einmaliger Unterhaltungsgebühr. Bisher fallen dafür 500 Euro an und keine Unterhaltungsgebühr.

Die Benutzung der Trauerhalle soll nach dem vorliegenden Vorschlag künftig 183 Euro kosten und damit knapp 100 Euro mehr als bisher.

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren sei im Vorfeld bereits mit den Fraktionsvorsitzenden des Gemeinderates und den Ortsbürgermeistern beraten worden, erklärte Simone Hellwig. Dabei sei festgelegt worden, dass die Erhöhung durch die Einführung einer einmaligen Unterhaltungsgebühr etwas abgemildert werden solle. Andernfalls hätte beispielsweise ein Erd-Doppelgrab fast 4000 Euro kosten müssen.

Die Gemeinde wolle weiterhin Bedarfszuweisungen vom Land beantragen. „Da muss man auch ein paar Kröten schlucken“, sagte die Finanzerin.

Der Woltersdorfer Ortsbürgermeister Thomas Lammich sprach von einem „sehr gravierenden Anstieg“. „Wir greifen damit den Eltern und Älteren in die Tasche.“

Im Ortschaftsrat Gübs erklärte Ortsbürgermeister Andreas Lange, aus der Gebührenkalkulation gehe hervor, dass die Gemeinde in den vergangenen Jahren „in Größenordnungen“ die tatsächlich entstandenen Kosten getragen habe. Simone Hellwig ergänzte, dadurch würden sich die Gebühren bei einer 100-prozentigen Umlage gegenüber den jetzigen Gebühren „verzigfachen“.

Hellwig verwies darauf, dass umliegende Kommunen wie Möser, Burg oder Magdeburg schon vor Jahren die Friedhofsgebühren auf das Niveau angehoben hätten, das in Biederitz nun mit der Änderung geplant ist.

Der Gübser Ortschaftsrat Thoma Röglin sagte: „Die Gründe für die Erhöhung sind nachvollziehbar.“ Schließlich profitiere von den Bedarfszuweisungen, die die Gemeinde erhalte, letztlich auch die Allgemeinheit.

Ortsrat Eberhard Nitschke bat die Verwaltung zu prüfen, ob die so genannte Sekundärfunktion der Friedhöfe ausreichend berücksichtigt sei. Gemeint ist, dass vor der Umlage der Kosten auf den Gebührenzahler ein gewisser Prozentsatz der Gesamtkosten abgezogen wird, weil es beispielsweise ungenutzte Flächen gibt, die aber unterhalten werden müssen. Und auch, weil ein Friedhof nicht nur von den Zahlern der Friedhofsgebühren, sondern beispielsweise ebenfalls von Erholungssuchenden genutzt wird. Simone Hellwig erklärte, dass diese Sekundärkosten berücksichtigt seien, sagte aber auch eine erneute Prüfung der Höhe dieser Kosten zu.

Ortsbürgermeister Carsten Schneider sagte im Ortschaftsrat in Biederitz zur geplanten Erhöhung der Friedhofsgebühren: „Wir haben hier keinen Spielraum.“ Im Zuge der Konsolidierung der Gemeindefinanzen müsse „das kostendeckend laufen“.

Das Thema Friedhofsgebühren wird in der kommenden Woche am Montag, 23. November, um 18.30 Uhr, im Sozialausschuss der Gemeinde, im Ortsgemeinschaftshaus in Biederitz beraten sowie an den darauf folgenden Tagen in den Ortschaftsräten in Königsborn, Heyrothsberge und Gerwisch. Die Beschlussfassung ist dann am 17. Dezember im Biederitzer Gemeinderat geplant.